Zahlung an deutsche Zwangsarbeiter: 46.000 beantragen Entschädigung
Bis Ende 2017 konnten ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, einen symbolischen Anerkennungsbetrag von 2.500 Euro anfordern.
Die Richtlinie sieht Zahlungen an Zivilpersonen vor, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für einen ausländischen Staat Zwangsarbeit leisten mussten. Die Anträge konnten bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden und werden vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet.
Insgesamt sind dort laut Bundesinnenminister Thomas de Maizierè (CDU) 46.336 Anträge eingegangen. Über 10.774 Gesuche wurden bereits entschieden, davon in 83 Prozent der Fälle positiv.
„Das Angebot, für das erfahrene Leid eine symbolische finanzielle Anerkennung in Anspruch nehmen zu können, ist zugleich Ausdruck der Würdigung dieser Schicksale durch den Deutschen Bundestag“, betonte der Minister. Er hoffe, dass die hohe Zahl der Anträge das öffentliche Bewusstsein dafür stärke, „was diese Frauen, Männer und Kinder erleiden mussten.“
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