Zahlen von Bamf und BMI für 2017: Weniger Menschen bitten um Asyl
Nur 186.644 Menschen haben im Jahr 2017 in Deutschland erstmals Asyl beantragt. Immer mehr Klagen gegen das Bamf haben Erfolg.
Werden die Folge- und Altanträge hinzugerechnet, haben mehr als 222.680 Menschen 2017 in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr ist das einen Rückgang um rund 70 Prozent.
Insgesamt hat das Bamf 2017 über 603.428 Anträge entschieden. Darunter sind 232.300 Ablehnungen. Die Zahl der anhängigen Asylverfahren konnte dabei auf rund 22.400 Altverfahren, also Fälle, die bereits seit 2016 und früher auf den Schreibtischen des Bamf zur Entscheidung bereitliegen, gesenkt werden.
Die mehr als 433.700 offenen Verfahren zu Beginn des Jahres 2017 wurden auf etwa 68.200 anhängige Verfahren reduziert. „Das entspricht erstmals wieder dem Stand von 2013“, sagte Cordt. Auch die Verfahrensdauer habe verringert werden können, weil Personal aufgestockt und Strukturen verbessert worden seien, so de Maizière. 26.000 Menschen wurden 2017 abgeschoben.
„Den Preis haben die Gerichte zu zahlen“
Die meisten der rund 186.640 Neuankömmlinge stammen aus Syrien, dann aus dem Irak, Afghanistan und Eritrea. Stetig nach oben klettert die Zahl der Asylsuchenden aus der Türkei, sie kommen mit 8.000 Antragsstellern jetzt direkt dahinter.
Die Linkspartei-Abgeordnete Ulla Jelpke bewertet die Zahlen als kein positives Ergebnis: „Das ist gewiss keine Erfolgsbilanz. Das zeigt ja die hohe Erfolgsquote von Klagen gegen Bamf-Bescheide vor Gericht.“
Anfang des Monats hatte Jelpke eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, wie viele Klagen gegen das Bamf vor Gericht Erfolg haben – mit dem Ergebnis: 44 Prozent. „Falsche Asylbescheide sind der Preis, den nicht der Innenminister, sondern die Gerichte und vor allem die Betroffenen zu bezahlen haben“, so Jelpke.
Auf die rein inhaltlichen Entscheide kommt es an
Bamf-Präsidentin Cordt widersprach dieser Zahl am Dienstag: „Wir obsiegen in 32 Prozent der Fälle und nur in 23 Prozent nicht.“ In ihre Zahlen fließen allerdings noch sogenannte Verfahrenserledigungen mit hinein, wenn zum Beispiel also eine Klage zurückgezogen wird. Die 44 Prozent dagegen sind die bereinigte Zahl für jene Verfahren, in denen es zu einer inhaltlichen Entscheidung über die Schutzbedürftigkeit gekommen ist.
Aziz Bozkurt (SPD), Vorsitzender der AG Migration und Vielfalt, sagte der taz: „Viele Mitarbeiter aus dem Bamf berichten mir, wie die Verfahren auseinandergerissen werden, damit es schneller geht.“ Die Qualität der Entscheide, befürchtet auch die Organisation Pro Asyl, leide unter dem politischen Willen, die Zahl der Geflüchteten immer weiter zu reduzieren.
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