Wo der Dienst am Vaterland unerwünscht ist: Klage gegen NPD-Chef
Den Dienst am Vaterland hält der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs besonders hoch. „Die Ableistung seines Wehrdienstes betrachtete er als Selbstverständlichkeit“, heißt es in der Vita des 63-Jährigen auf der Webseite der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Doch seinen heutigen Dienstgrad als Stabsunteroffizier der Reserve dürfte Pastörs bald verlieren: Die Bundeswehr strebt eine Klage vor dem Disziplinargericht an.
Den nötigen Schritt hat der Wehrdisziplinaranwalt schon eingeleitet – die Aufhebung der Immunität des NPD-Fraktionschefs. „Am Freitag steht dieser Punkt auf der Tagesordnung der Plenarsitzung“, sagt der Sprecher des Landtages, Dirk Lange. Der Landtag hob Pastörs Immunität wegen verschiedener Strafverfahren bereits sieben Mal auf.
Im aktuellen Fall wirft der Disziplinaranwalt der Bundeswehr Pastörs vor, seine „nachwirkende“ Treuepflicht zur Verfassung verletzt zu haben. In der Klage stützt er sich auch darauf, dass Pastörs im Mai 2015 vom Landgericht Saarbrücken wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt wurde – zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. In einer Aschermittwochrede hatte er am 25. Februar 2009 bei einer Parteiveranstaltung im Saarland gegen die „Judenrepublik“ und türkische Männer mit ihren „Samenkanonen“ gewettert, die die Deutschen zur Minderheit im eigenen Land machen wollten. Gegen Ausländer müsse vorgegangen werden, sagte er – „mit dem Wort und wenn nötig auch mit der Hand“.
arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland.
Im deutschen Wehrrechtssystem gibt es keine eigenen Militärstrafgerichte. Auf Bundesebene gibt es jedoch Wehrdienstsenate und Truppendienstgerichte für Disziplinarverfahren und Beschwerdeverfahren von Soldaten. Käme es zur Verurteilung, würde Pastörs hier der Dienstgrad aberkannt – das käme einem Ausschluss gleich.
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