Wirecard-Skandal: Aufsicht sanktioniert EY
Dass Wirtschaftsprüfer Geschäftsberichte vom Konzern Wirecard nicht richtig prüften, sei eine Pflichtverletzung, urteilt die staatliche Aufsichtsstelle.
Der Finanztech-Dienstleister Wirecard war im Juni 2020 zusammengebrochen, als klar wurde, dass in Asien verbuchte 1,9 Milliarden Umsatz nicht existierten, sondern dass es sich um Scheingeschäfte gehandelt hatte. EY aber hatte die Wirecard-Abschlüsse durchgewunken und dabei mutmaßlich viele Augen zugemacht. Derzeit findet in München der Strafprozess gegen den früheren Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun und zwei weitere Manager unter anderem wegen Betrugs und Bilanzfälschung statt.
Die Geldstrafen von Apas dürften die international aufgestellten EY-Berater „aus der Portokasse bezahlen“, meint Konrad Duffy von der Bürgerbewegung Finanzwende, die sich für bessere Transparenzregeln im Finanzsektor einsetzt. Die zweijährige Sperre hingegen wird EY wesentlich heftiger treffen. „Ein solches Verbot hat es auf diese Weise noch nie gegeben“, sagt Duffy. Bisher habe sich Apas immer als „zahnloser Tiger“ gezeigt. „Für EY ist das jetzt gar nicht gut fürs Geschäft.“ Mit dieser Strafe ist das Image der Wirtschaftsprüfer und -berater noch stärker geschädigt. Derzeit werden wegen des Wirecards-Desasters unüberschaubar viele Klagen gegen EY auf Schadenersatz auf den Weg gebracht und eingereicht. Aktionäre – darunter auch viele Kleinanleger – haben durch die Pleite des einst in den Himmel gelobten DAX-Konzerns Wirecard schätzungsweise 20 Milliarden Euro verloren. Die Geschädigten und ihre Anwälte werden sich die Apas-Begründungen nun genau durchlesen. Gut möglich, dass sich darin Feststellungen finden, die die Position von Klägern gegenüber EY stärken. Dann kann es richtig teuer werden.
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