Wie Samar S. in der Illegalität landete: Verliebt, verlobt, versteckt
Osnabrück will einen abgelehnten Asylbewerber nach Pakistan abschieben. Der Mann ist mit einer Deutschen verlobt und hat einen Ausbildungsvertrag in der Tasche.
Schon im Sommer 2014 wollte die örtliche Ausländerbehörde den heute 34-Jährigen nach Ungarn zurückschieben, von wo er eingereist war. Doch Aktivisten vom örtlichen Bündnis gegen Abschiebungen und der Initiative „No Lager“ verhinderten damals die Ausweisung von Samar S. nach Ungarn, indem sie Behördenvertretern am geplanten Abschiebetag den Weg versperrten. Den Aktivisten ist es seit 2013 gelungen, durch Demonstrationen und Sitzblockaden mehr als ein Dutzend Abschiebungen nach den „Dublin-Verfahren“ zu stoppen.
Auch Samar S. ist ein so genannter „Dublin-Fall“. Die Dublin-Abkommen legen fest, dass Geflüchtete nur in dem Vertragsland, in das sie zuerst eingereist sind, einen Asylantrag stellen können.
Für Deutschland, das bekanntlich keine EU-Außengrenze hat, ist das eine praktische Regelung. Für die Flüchtlinge eher nicht, denn in vielen Ersteinreiseländern sind die Zustände katastrophal. Die Ablehnungsquote ist extrem hoch, die Flüchtlinge bekommen vielfach weder Arbeitserlaubnis noch Unterstützung und werden in die Obdachlosigkeit, zum Betteln oder zur Kriminalität gezwungen, um irgendwie zu überleben. In Ungarn droht ihnen außerdem Haft und Misshandlung.
Maria Neunteufel, Mitbewohnerin von Samar S.
Nachdem die Abschiebung von S. gescheitert war, lief die Überstellungsfrist nach Ungarn ab, und er durfte seinen Asylantrag nun doch in Deutschland stellen. Nach Angaben von Freunden ist S. in Osnabrück „bestens integriert“. Er spreche gut Deutsch, habe viele Bekannte und zum 1. August einen Ausbildungsvertrag bei einem Osnabrücker Elektroinstallateur. Er ist mit einer Osnabrückerin verlobt, die für die Hochzeit nötigen Papiere aus Pakistan sind längst beantragt, aber noch nicht eingetroffen.
Im September 2016 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag von S. ab. Das Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigte die Ablehnung und verwarf am 14. Mai dieses Jahres auch eine Klage, mit der S. eine sogenannte Ausbildungsduldung erstreiten wollte. In der vergangenen Woche sollte er deshalb in sein Heimatland abgeschoben werden.
Am Mittwoch erfuhren der 34-Jährige, seine Verlobte und Mitbewohner, dass für S. für den folgenden Tag ein Platz in einem Sammelcharterflug nach Pakistan gebucht war. Rund 80 Unterstützer versammelten sich daraufhin abends in der Wohngemeinschaft des Mannes im Osnabrücker Stadtteil Hellern, um die Abschiebung durch friedlichen Protest erneut zu verhindern.
Verbarrikadieren und Kuscheln
Sie versperrten die Zugänge von außen, verbarrikadierten sich im Haus, und probten das Verhalten für den Fall, dass die Polizei Pfefferspray einsetzen würde. „Während in der Küche ein Topf mit veganem Chili vor sich hin köchelte, las eine Abschiebegegnerin aus einem Märchenbuch der Gebrüder Grimm vor“, heißt es in einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung über die Aktion: „Die übrigen kuschelten sich zusammen und schliefen nach und nach ein.“
Weil es bis zum frühen Morgen ruhig blieb, bauten die Unterstützer die Barrikaden wieder ab und gingen nach Hause. Erst am Vormittag fuhren Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde und ein Streifenwagen vor – doch da war das Zimmer des Pakistaners leer. Auch bei seiner Verlobten trafen die Beamten den 34-Jährigen nicht an.
Länger verstecken wollte er sich aber nicht. Am Freitag wurde er erneut bei der Ausländerbehörde vorstellig, um vielleicht doch noch eine Ausbildungsduldung zu erhalten. Doch statt ihm das ersehnte Papier auszuhändigen, rief die Behörde die Polizei. Bevor die Beamten eintrafen, verließ S. das Gebäude. Er ist nun untergetaucht.
Der Flüchtlingsrat sieht Ermessensspielraum
„Ihm muss jetzt klar sein, dass er sich illegal im Land aufhält“, sagte Stadtsprecher Sven Jürgensen gestern. „Wir sind uns sicher, rechtlich korrekt zu handeln. Da haben wir keinen Ermessensspielraum.“ Werde S. irgendwo aufgegriffen, müsse er mit seiner Abschiebung rechnen. Seine Verlobung stehe dem nicht entgegen.
Das sei nicht sicher, hält Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat dagegen. „Wenn die Heirat eines abgelehnten Asylbewerbers unmittelbar bevorsteht, dann hat das aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sehr wohl aufschiebende Wirkung.“ Auch wenn die dafür notwendigen Papiere ohne Verschulden des Paares noch nicht vorliegen, könne eine Duldung erteilt werden. „Ein Ermessen gibt es etwa, wenn die Dokumente da sind, wo der Flüchtling nicht an sie herankommt.“ Möglicherweise sei dies ein Ansatzpunkt für den aktuellen Fall in Osnabrück.
S. lebe jetzt in der Illegalität, sagt seine bisherige Mitbewohnerin Maria Neunteufel. „Obwohl er alles getan hat, um genau da nicht zu landen.“ Die Unterstützer wollen trotz der schwierigen rechtlichen Ausgangslage weiter für ein Bleiberecht von S. kämpfen. „Wir sind seine Familie“, sagt Neunteufel. „Geht nicht, das gibt’s für uns nicht.“
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