Wie Hamburg die Maskenpflicht durchsetzt: Maske oder Schal – egal
Auch in Hamburg gilt in Bussen, Bahnen und Geschäften eine Maskenpflicht. Geschäftsinhabern drohen Bußgelder. Es gibt Ausnahmen für Beeinträchtigte.
Angekündigt hatte der Senat die Pflicht am Dienstag. Im NDR-Fernsehen hieß es daraufhin, allen, die sich nicht daran halten, winke „ab Montag ein Bußgeld“. Aber so kommt es nun doch nicht, wie die Nachfrage bei der Gesundheitsbehörde ergab.
Zunächst droht den Geschäftsinhabern, die nicht auf Einhaltung der Pflicht bei ihren Kunden achten, ein Bußgeld von 500 bis 1.000 Euro. Denn die sollen Personen ohne Maske nicht reinlassen, sofern diese „nicht glaubhaft machen“, dass sie zu den Ausnahmen zählen. Das sind Kinder unter sieben Jahren und Menschen, „die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung“ keine Maske tragen können.
Senatssprecher Marcel Schweitzer hatte am Mittwoch im NDR-“Hamburg Journal“ gesagt: „Ab Montag gilt die sogenannte Pflicht. Aber die Kontrolle wird dann noch etwas später einsetzen.“ Und er beschwichtigte, keiner müsse „Angst haben, dass er ab Montag ins Gefängnis kommt, nur weil er keine Maske in der U-Bahn trägt“.
Polizei soll „unterstützen“
Es sei erst einmal Sache von Einzelhandel und Verkehrsunternehmen, auf das Einhalten zu achten, so Innensenator Andy Grote (SPD) am Dienstag in der Landespressekonferenz. Sollte es im Nahverkehr größere Probleme mit Verstößen geben, „dann wird die Polizei das auch unterstützen“.
Mit der Pflicht gefordert sind nicht medizinische FFP2- oder FFP3-Masken, sondern einfache Mundschutze, die selbst genäht werden können. Ärztekammerpräsident Pedram Emami appellierte an die Bürger, diese selbst genähten Varianten zu nutzen, um den Engpass im Medizinbereich nicht zu verschärfen.
Der Sprecher des Pneumologenverbands, Michael Barczok, sagt zur Maskenpflicht: „Ich bin heilfroh, dass dieses Tool jetzt auf den Markt kommt.“ Er habe angesichts der gelockerten Kontaktbeschränkungen Sorge vor einer zweiten Infektionswelle. Die einfachen Masken, die an der Seite offen sind, seien eine gute Lösung für den Alltag. Die dichten FFP2 und FFP3-Masken indes könnten für Menschen mit schweren Lungenerkrankungen sogar zum Problem werden, weil in der Maske ein „Totraum“ entstehe und beim Einatmen zunächst verbrauchte Luft wieder aufgenommen werde.
Das sei für Gesunde kein Problem, für Menschen mit ohnehin eingeschränktem Lungenvolumen aber schon, weil sie zu viel Kohlendioxid einatmen. Barczok: „Deshalb sollten Patienten, die eine schwere Lungenerkrankung haben, keine FFP2-Masken tragen, ohne mit dem Lungenarzt zu sprechen.“ Diese Menschen sollten derzeit ohnehin nicht einkaufen gehen, sondern sich helfen lassen.
Befreiung vom Hausarzt?
Es könne auch eine kleine Anzahl von Menschen geben, die sich durch die Masken psychisch beeinträchtigt sehen und beim Tragen Panik bekommen. „Die sollten sich vom Hausarzt befreien und eine Bescheinigung aushändigen lassen können“, sagt der Lungenfacharzt.
Der Senat selbst schreibt, bei jeder Maske solle man testen, ob der Stoff genug Luft durchlässt. „Falls während des Tragens der Maske Atembeklemmungen oder Unwohlsein auftreten, sollte die Maske umgehend entfernt werden.“
Eine taz-Leserin aus Volksdorf berichtet, in ihrer Apotheke gebe es nur die raren FFP2-Masken – je Stück 9,95 Euro. Andere Leser wollten wissen, ob der Staat Masken für Hartz-IV-Empfänger bezahlt. Dazu erklärt Sozialbehördensprecher Martin Helfrich: „Auch Tücher und Schals dienen mit dem gleichen Nutzen dem Schutzzweck der Mund-Nasen-Bedeckung.“ In anderen Städten würden diese benutzt. Er gehe deshalb davon aus, dass „überwiegend kein Bedarf entsteht“.
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