Widerstand gegen Trump: Hawaii geht gegen Einreiseverbot vor

Mit einer einstweiligen Verfügung will sich der US-Bundesstaat Hawaii gegen Trumps Einreiseverbot für Bürger aus einigen muslimischen Staaten stellen.

Eine Sicherheitskamera am Eingang der muslimischen Vereinigung auf Hawai

Hawaii wehrt sich gegen die von Trump verordnete stärkere Überwachung der Einreise Foto: ap

SAN FRANCISCO rtr | Der US-Bundesstaat Hawaii geht gegen das neue Einreiseverbot von Präsident Donald Trump juristisch vor. Am Mittwoch werde man eine einstweilige Verfügung gegen das Dekret beantragen, sagte Neal Katyal, einer der Anwälte Hawaiis, dem TV-Sender CNN am Dienstag. Der neue Erlass betreffe zwar nicht so viele Menschen wie der ursprüngliche. Aber auch das neue Einreiseverbot weise verfassungsrechtliche und gesetzliche Mängel auf.

Trump hatte am Montag einen neuen Anlauf unternommen, Bürgern aus mehreren muslimischen Staaten die Einreise in die USA zu verwehren. Der Republikaner unterzeichnete eine überarbeitete Version eines Erlasses, der zu massiver Kritik im In- und Ausland und mehr als 20 Klagen geführt hatte. Unter anderem ist nun der Irak nicht mehr unter den betroffenen Staaten. Auch sind diverse Ausnahmen möglich. Das Verbot soll ab dem 16. März für 90 Tage gelten.

Gegen den ursprünglichen Erlass hatten unter anderem mehrere Bundesstaaten geklagt. Washington an der Westküste erwirkte dabei vor einem Bundesgericht die Aussetzung des Dekrets als Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Der Justizminister von Washington, Bob Ferguson, kündigte am Montag eine Überprüfung der neuen Version an. Trump hatte ursprünglich angekündigt, den ersten Erlass vor Gericht bis zum Supreme Court zu verteidigen. Später entschied er sich jedoch, eine neue Version anzufertigen.

Nach Ansicht von Rechtsexperten dürfte das neue Einreiseverbot erheblich schwieriger vor Gericht erfolgreich anzufechten sein: Der Erlass betreffe diesmal nicht Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigungen oder Menschen, denen bereits ein Visum erteilt worden sei. Außerdem seien Ausnahmen möglich, etwa unter bestimmten Bedingungen für Geschäftsreisende oder Diplomaten.

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