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„Werbung“ für SchwangerschaftsabbruchKristina Hänel im Berufungsprozess

Am Landgericht Gießen beginnt die Berufung im Fall der Ärztin Hänel. Sie war verurteilt worden, weil sie Informationen zu Abtreibungen veröffentlichte.

Geht in Berufung: Die Gießener Ärztin Kristina Hänel Foto: dpa

Braunschweig/Berlin epd/taz | Vor dem Landgericht Gießen beginnt am Freitagmorgen die Berufungsverhandlung im Fall der Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Sie war im vergangenen November vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie nach Auffassung des Gerichts auf der Internetseite ihrer Praxis Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht hatte.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird es am Freitag voraussichtlich zu einer Entscheidung kommen. In der Berufungsverhandlung sei die Frage zentral, ob es sich bei den Informationen auf der Internetseite um Werbung handele, sagte Hänels Verteidiger Hans Goswin Stomps dem Evangelischen Pressedienst. Hänel hat bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Vor dem Gericht versammelten sich am Morgen rund 200 Menschen, um ihre Unterstützung für Hänel auszudrückten. Sie trugen Schilder mit Aufschriften wie „Gegen Bevormundung“ und „Frauen haben ein Recht auf Information“. „Der 219a in seiner heutigen Form muss weg“, sagte SPD-Vizechef Thorsten Schäfer-Gümbel, der auch anwesend war. Die SPD sei für die Streichung des Paragrafen.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) sprach sich in den Zeitungen der Funke Mediengruppe ebenfalls für eine Neuregelung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch aus. „Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit“, damit sachliche Information möglich sei, so Barley. Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder „in grob anstößiger Weise“.

Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, müssten sich schnell und unkompliziert bei Ärzten über einen solchen Eingriff informieren können, sagte Barley. „Hier geht es um sachliche Information, und keinesfalls um Werbung“, unterstrich die Ministerin.

Sie sei optimistisch, dass „noch in diesem Herbst“ eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte Barley. „Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.“ Die Justizministerin hat die Federführung in einer Gruppe von Kabinettsmitgliedern, die einen Kompromiss aushandeln sollen.

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4 Kommentare

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  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Nach dem Urteil ist vor dem Urteil.

    Kristina Hänel ist eine tolle Frau. Sie verbindet die seltene Synthese aus Empathie und Mut. Meine Sehnsucht nach starken Frauen findet bei ihr eine Heimat.

    Wenn ich den Mut hätte, würde ich mich auf den Weg nach Gießen zu ihr machen. Für mich fast fußläufig erreichbar.

  • " Die SPD sei für die Streichung des Paragrafen."

    Heuchler! Sie SPD hat die Abschaffung verhindert.

    "Sie sei optimistisch, dass „noch in diesem Herbst“ eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte Barley."

    Wirklich? Was wirft Sie ein?

  • Mein Kommentar vom 09.06.

    Kristina Hänel gehört freigesprochen und 219a gehört abgeschafft.

    Courage dafür.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Ich freue mich für Kristina Hänel für die große Resonanz und Unterstützung, die sie erhält. Die inhaltliche Debatte ist das Eine. Da sieht es nach einer Lösung im gewünschten Sinne aus. Die mentale Unterstützung für einen Menschen, die Mut und Flagge zeigt, ist das Andere.