Wegen möglicher Interessenkonflikte: Polizisten zurückgepfiffen
Hamburgs Innensenator zieht polizeiinternen Ermittler von der Aufklärung der Affäre um die verdeckte Ermittlerin Iris P. ab.
HAMBURG taz | Es gibt Turbulenzen in der Affäre um die verdeckte Ermittlerin Iris P. alias Iris Schneider: Die vom Hamburger Polizeipräsidenten Ralf Meyer eingesetzte polizeiinterne Ermittlungsgruppe muss ihre Arbeit beenden – wegen möglicher Interessenskollision im Landeskriminalamt (LKA). Auf Weisung von Innensenator Michael Neumann (SPD) übernehmen nun die Disziplinarabteilung der Hamburger Polizei und die Innenrevision der Innenbehörde die Aufklärung.
„Die Leute, die heute zur Aufarbeitung beitragen, haben damals zwar keine Verantwortung getragen“, sagte Neumann am Montagabend in der Sitzung des Innenausschusses. Dennoch könne es zu „interpersonellen Konflikten“ innerhalb des LKA kommen. Iris P. war von 2001 bis 2006 als verdeckte Ermittlerin (VE) in der linken Szene um das autonome Zentrum „Rote Flora“ und beim Radio „Freies Sender Kombinat“ (FSK) eingesetzt.
Die heute 42-Jährige hat laut Polizeipräsident Meyer in einer schriftlichen Einlassung eingeräumt, dass sie sich als sogenannte Beamtin zu Lagebeurteilung in der queer-feministischen Szene in der FSK-Redaktionen aufgehalten und für die Sendungen „Female Machos“, „u-turn queer“ und „Re(h)v(v)o(l)lte Radio“ gearbeitet habe.
Sie habe Privatwohnungen betreten, Feten besucht und an Ausflügen zur Aufrechterhaltung ihrer Iris-Schneider-Legende teilgenommen. Dieses Vorgehen sei mit ihren „VE-Führern“, wie sie schreibt, abgesprochen gewesen. Sie habe stets über die privaten Treffen berichtet und diese dokumentiert.
Iris P. alias Iris Schneider wurde mindestens von 2001 bis 2006 verdeckt in der linken Szene Hamburgs eingesetzt:
Die zu Beginn 27-Jährige war im besetzten autonomen Zentrum Rote Flora und beim selbstverwalteten Radio "Freies Sender Kombinat" tätig.
Sie war sowohl als "Beamtin für Lagebeurteilung" (BfL) für das Landeskriminalamt (LKA) Hamburg tätig als auch parallel als verdeckte Ermittlerin (VE) im Auftrag des damaligen Generalbundesanwalts Kay Nehm für das Bundeskriminalamt und ab Mai 2004 auch für das LKA Schleswig-Holstein.
Im April 2002 wurde sie zunächst als Amtshilfe vom Bundeskriminalamt zur Aufklärung von Brandanschlägen angeheuert. Später wurde ihre Funktion direkt für das LKA Hamburg in BfL umdefiniert.
Geführt wurde sie trotz unterschiedlicher Rechtsgrundlagen und Befugnisse sowohl als verdeckte Ermittlerin als auch als BfL von Beamten, sogenannten VE-Führern, des LKA-Hamburg.
Mit dieser Aussage widerspricht Iris P. der bisherigen Version der Polizei, wonach Vorgesetzte und die „VE-Führer“ das Engagement im FSK weder angeordnet noch etwas davon gewusst haben wollen. „Wir müssen weiter ermitteln: Wer sagt hier die Wahrheit?“, sagte Neumann im Innenausschuss. Es stehe Aussage gegen Aussage – der eklatante Widerspruch müsse aufgelöst werden. „Falsche Kameraderie“ wäre jetzt nicht der richtige Weg, denn seine Behörde habe ein Interesse daran, die Angelegenheit aufzuklären.
Es sei daher sinnvoll, dass sich die Disziplinarabteilung der Polizei mit der Sache befasse, „die mit möglichen Falschaussagen Erfahrungen hat“, sagte Neumann. Die Innenrevision solle zudem prüfen, ob die damaligen Verbindungsleute von Iris P. ihre „Beratungs- und Unterstützungspflichten verletzt haben“.
Seit der Enttarnung des verdeckten Ermittlers mit dem Decknamen „Stefan“, der 1999 in der Hamburger Flüchtlings-Unterstützerszene gespitzelt hatte und dies beinahe zum Bruch der damaligen rot-grünen Koalition geführt hätte, ist laut mehrerer Rechtsexpertisen klar, dass Beamte zu Lagebeurteilung, wie auch Iris P. eine war, keine Wohnungen betreten dürfen. Neumann sicherte zu, die Ermittlungsberichte beider Abteilungen im August dem Innenausschuss vorzulegen.
„Die Innenrevision einzuschalten, ist schon ein immenser Schritt“, sagte Christiane Schneider (Linke). „Aber wir brauchen dennoch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, um alle Aspekte auszuarbeiten und grundsätzlich die Zulässigkeit des Einsatzes von Beamten zur Lagebeurteilung zu klären.“
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