piwik no script img

Wegen „Beleidigung“ ErdogansChefredakteur droht Prozess

Er soll sich in einem Artikel spöttisch über eine Rede des türkischen Präsidenten geäußert haben. Nun erwartet den „Hürriyet“-Chef womöglich ein Verfahren.

Die Äußerungen Sedat Ergins (Foto) passen dem türkischen Präsidenten nicht. Foto: dpa

Istanbul dpa | Dem Chefredakteur der türkischen Zeitung Hürriyet, Sedat Ergin, droht ein Verfahren wegen Beleidigung des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Grund sei ein Artikel des Journalisten vom September, wie das Blatt berichtete. Dabei solle sich Ergin spöttisch über eine Rede Erdogans zu einem Angriff der Kurdischen Arbeiterpartei PKK auf türkische Soldaten geäußert haben.

Im Falle einer Verurteilung drohen Ergin fünf Jahre Haft. Zwischen Hürriyet und der Regierung war es immer wieder zu Konflikten gekommen. Die Hürriyet gehört zur Dogan-Gruppe und ist eine der größten Zeitungen in der Türkei. Ihre Redaktion wurde im Herbst zwei Mal von einem Mob aus Anhängern der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP angegriffen.

Ergin teilt das Schicksal weiterer Journalisten, denen in der Türkei der Prozess gemacht werden soll. So waren vergangenen Monat der Chefredakteur der regierungskritischen Zeitung Cumhuriyet, Can Dündar, und sein Kollege Erdem Gül verhaftet worden.

Ihnen werden unter anderem Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Spionage vorgeworfen. Hintergrund ist ein Bericht vom Sommer über angebliche Waffenlieferungen der Türkei an Extremisten in Syrien. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte persönlich Strafanzeige gestellt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

8 Kommentare

 / 
  • Gibt's für Majestätsbeleidigung einen eigenen Straftatbestand in der schönen neuen Türkei oder muss Erdogan sich das gleiche gefallen lassen wie normale Staatsbürger?

    • @Christian:

      wohlan:

      sowohl in 'schland (u.a.) als auch in der Türkei gibt es solche merkwürdigen staatsschutzdelikte.

      allerdings haben sie unterschiedliche (entstehungs)geschichten. während in 'schland der 90 StGB auf die wilhelminische majestätsbeleidigung zurückgeht, verhält es sich in der Türkei anders. dort geht es nicht um majestätsbeleidigung (oder gar die des propheten, hihi) sondern um die von Atatürk. und der orientierte sich nicht an kaiser Wilhelm - sondern am Duce.

      es geht also nicht um die majestät, sondern um das türkentum.

      das darf ein Erdogan ebenso für sich in anspruch nehmen wie ein Gauck, wenn ihn denn dieser teufel ritte, die majestät.

      von diesen jeweiligen ausgangspunkten aus ist das eine wie das andere zu kritisieren.

      auch um den preis, dass das bild des 'guten' Atatürk - und das der 'guten' Weimarer Reichsverfassung - ein paar 'eintrübungen' hinnehmen muß.

    • @Christian:

      warum soll es in der türkei nicht geben, was es in 'schland http://dejure.org/gesetze/StGB/90.html gibt?

      • @christine rölke-sommer:

        Wie immer haben Sie die passenden Zitate zur Hand:

        "(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt." Schon mal darüber nachgedacht?

        • @Jürgen Matoni:

          ich schon.

          und Sie?

      • @christine rölke-sommer:

        Wenn das ihr einziges Argument ist, haben Sie nichts von dem verstanden, was in der Türkei abgeht - und sollten besser schweigen.

        • @Heinz Günter Gruse:

          junger mann

          ich habe christians frage unter hinweis auf "unser" StGB beantwortet. also damit, dass es auch bei uns immer noch "Majestätsbeleidigung" als gesonderten straftatbestand gibt.

          wenn Ihnen diese auskunft nicht gefällt, dann beschweren Sie sich bitte beim gesetzgeber - statts mir einen maulkorb verpassen zu wollen.

           

          im übrigen und obwohl es Sie garnichts angeht halte ich solche straftatbestände (und ähnliche, die es mit dem verunglimpfen von verfassungsorganen und dergleichen haben, für milde gesprochen überholt. und das nicht nur in der Türkei sondern auch in 'schland (und andernorten).

  • So langsam wird es aber wirklich Zeit für den Eintritt der Türkei in die EU.