Was fehlt…: …der Sold für Reichskriegsgefangene
Die dpa berichtet: „Ein sogenannter Reichsbürger hat in Düsseldorf versucht, 13.000 Euro monatlichen Unterhalt als Kriegsgefangener zu bekommen. Das Sozialgericht habe seine Klage als unzulässig abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Der Wuppertaler hatte sich auf die Haager Landkriegsordnung berufen. Als Kriegsgefangener eines besetzten Deutschlands müsse ihm das Sozialamt Unterhalt nach der Besoldungsstufe B 11 zahlen.
Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Es fehle schon an einer ladungsfähigen Anschrift, weil nur ein Postfach angegeben sei. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, welchen Rechtsschutz der Kläger von einem Gericht begehre, das nach seiner Überzeugung keine hoheitlichen Befugnisse habe. Drittens könne der Kläger aus der Haager Landkriegsordnung keine Rechte für sich persönlich ableiten.“
Wir denken schwer darüber nach, welchen bösartigen Scherz wir noch über den Mann machen könnten, der allen Ernstes als Kriegsgefangener einen Staatssekretärssold beziehen möchte, aber das Düsseldorfer Sozialgericht hat einfach alle Pointen bis ins Letzte auserzählt. Mist.
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