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Was fehlt …… der Turban

Ein Turban tragender Sikh-Anhänger hat beim Motorradfahren keinen Anspruch darauf, aus religiösen Gründen von der Helmpflicht befreit zu werden. Mit seiner Klage gegen die Stadt Konstanz für eine religionsbedingte Fahrerlaubnis ohne Helm scheiterte er vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die Glaubensfreiheit kollidiere mit dem Grundrecht Dritter auf psychische und physische Unversehrtheit, teilte das Gericht am Montag in Mannheim mit.

Fahrer mit Helm seien nach einem Unfall eher in der Lage, Erste Hilfe zu leisten oder Rettungskräfte zu rufen, hieß es. Der Mann aus Freiburg hatte argumentiert, er müsse aufgrund seiner Religion stets einen Turban tragen und könne beim Motorradfahren keinen Helm tragen. (dpa)

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