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Wahl in Kenia annulliertEin Augenblick der Hoffnung

Das oberste Gericht erklärt die Präsidentschaftswahl für ungültig und setzt Neuwahlen an. Das ist ein historisches Ereignis für Kenia – und Afrika.

Sicherheitsvorkehrungen in Nairobi vor dem Obersten Gericht Kenias Foto: dpa

Es ist eine historische Premiere für ganz Afrika. Kenias Oberstes Gericht annullierte am Freitag die Präsidentschaftswahl vom 8. August und ordnete Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen an. Die Wahl sei nicht verfassungsgemäß verlaufen und Präsident Uhuru Kenyatta sei nicht der ordnungsgemäß gewählte Präsident, erklärte der Vorsitzende Richter David Maraga.

Es gehört zum Ritual afrikanischer Wahlen, dass eine unterlegene Opposition hinterher das Ergebnis nicht anerkennt und vor Gericht dagegen zieht – und dass sie dann auch vor Gericht verliert. Dies führt regelmäßig dazu, das Vertrauen weiter Bevölkerungsteile in ihre „demokratischen“ Institutionen zu untergraben. Wenn selbst offensichtliche Wahlmanipulationen von Richtern durchgewunken werden, wozu dann noch zur Wahl gehen? Auf diese Weise sind Wahlen in Afrika immer öfter zu einer Formalie geworden, bei der sich der Machthaber vom Volk bestätigen lässt, Opposition lediglich eine dekorative Funktion ausübt und die einzige spannende Frage die nach der Wahlbeteiligung ist.

Kenia hat jetzt diesem unheilvollen Trend einen Riegel vorgeschoben. Die Unregelmäßigkeiten, die die Richter in Nairobi feststellten, waren im Vergleich zu so manchen Dingen, die anderswo durchgehen, gering. Präsident Kenyatta selbst werden keine Manipulationen vorgeworfen. Die Unregelmäßigkeiten seien in der Wahlkommission vorgefallen, beim Zusammenzählen der Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke und Wahlkreise. Dies entspricht den Vorwürfen der Opposition.

Es kam in Kenia nicht einmal ansatzweise zu Ungeheuerlichkeiten beispielsweise vom Ausmaß des Wahlbetrugs in Gabun vor einem Jahr. Im August 2016 hatte Gabuns Präsident Ali Bongo seine Wiederwahl ganz knapp mit 49,8 Prozent gewonnen, gegen 48,2 für Oppositionsführer Jean Ping – nachdem die ganze Zeit während der Auszählung Ping klar vorne gelegen hatte, zuletzt mit 59 gegen 37 Prozent, bis ganz am Schluss Bongos Heimatprovinz eine Wahlbeteiligung von 99,93 Prozent mit 95,46 Prozent Bongo-Stimmen meldete und die Wahl sich damit plötzlich drehte. Die Fälschung war offensichtlich, es floss viel Blut auf den Straßen.

Rechtsstaatlichkeit gerettet

Aber es änderte nichts daran, dass Gabuns Oberstes Gericht Bongos Wahlsieg bestätigte und er seitdem weiter Präsident ist. Auch in Kenia ist die Opposition bei vorherigen Wahlen mit dem Anschein nach besser begründeten Klagen nicht durchgekommen. Dieses Jahr rechnete nicht einmal Oppositionsführer Raila Odinga so richtig damit, vor Gericht Recht zu bekommen. Die kenianischen Richter hätten auch die Unregelmäßigkeiten bestätigen und das Wahlergebnis trotzdem anerkennen können, wie dies schon in anderen Ländern vorgefallen ist, beispielsweise im Nachbarland Uganda.

Nun gibt es einen seltenen Augenblick der Hoffnung. Unabhängig davon, ob Kenyatta die angesetzte Wahlwiederholung vielleicht doch noch für sich entscheidet, diesmal aber korrekt: Rechtsstaatlichkeit ist in Kenia nicht verloren. Für Demokraten auf dem gesamten Kontinent gibt es nun neue Zuversicht. Nächstes Jahr treten in Afrika die beiden Langzeitherrscher Paul Biya in Kamerun und Robert Mugabe in Simbabwe zur Wiederwahl, beides erfahrene Veteranen des Wahlbetrugs und des Niederschlagens von Opposition. Sie werden es jetzt nicht mehr ganz so leicht haben.

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1 Kommentar

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  • Mit Abstand der beste Artikel zum Thema - alle anderen überregionalen Medien scheinen eine dpa(?)-Meldung abgeschrieben zu haben, in der ein Richter "Justice Marsha" vorkommt (spoiler: existiert nicht wirklich). Wenn's um Afrika geht, braucht man anscheinend nichts verstehen oder überprüfen... daher: Daumen hoch, Dominic Johnson!

     

    (Ändert aber nichts daran, daß sich Robert Mugabe davon überhaupt nicht beeindrucken lassen wird.)