Waffenexporte aus Deutschland: Rüstungskunden haben Glück
Die Bundesregierung könnte kontrollieren, ob gelieferte Waffen an Dritte weitergegeben werden. Sie nutzt diese Möglichkeit kaum.
![Ein große Revolverskulptur mit der Aufschrift: "Unsere Wafen Eine Protestaktion gegen Waffenexporte vor dem Kanzleramt. Ein große Revolverskulptur mit der Aufschrift: "Unsere Wafen Eine Protestaktion gegen Waffenexporte vor dem Kanzleramt.](https://taz.de/picture/3034482/14/37661217.jpeg)
Eine einzige Kontrolle gab es im Jahr 2018. Im ersten Halbjahr prüften deutsche Beamte in Südkorea, ob aus Deutschland gelieferte Waffen noch im Land sind oder an Dritte weitergegeben wurden. Es war ein Termin mit Seltenheitswert.
Vor drei Jahren hatte die Bundesregierung die Möglichkeit für sogenannte Endverbleibskontrollen eingeführt, genutzt hat sie die Option bisher aber nur drei Mal – 2017 in Indien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten und jetzt eben in Korea. Das geht aus dem neuen Halbjahresbericht zum Rüstungsexport hervor, den das Kabinett am Mittwoch absegnete.
Die Bundesregierung genehmigt Rüstungsexporte oft nur, wenn das Empfängerland verspricht, die Waffen selbst zu behalten und nicht weiterzuverkaufen. Die Endverbleibskontrollen wurden eingeführt, um diese Versprechen auch überprüfen zu können.
Derzeit konzentrieren sich die Behörden dabei noch auf Stichproben bei exportierten Kleinwaffen, also Pistolen und Gewehre. Durchgeführt werden die Kontrollen durch Mitarbeiter des Bundesausfuhramtes und der jeweiligen deutschen Botschaft.
Die Opposition kritisiert die niedrige Zahl der Kontrollen. „Die Bundesregierung kommt ihrer Verantwortung für die Kontrolle des Endverbleibs der ausgeführten Rüstungsgüter in keiner Weise nach“, sagte Sevim Dağdelen (Linkspartei). Florian Post (SPD) bezeichnete dagegen die Kontrollen, „die wir als einziges EU-Land eingeführt haben“, als „wichtige Weichenstellungen“.
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