Vorzeitiger Kanzlerinnenwechsel: AKK will wirklich noch nicht
Wieder wurde CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer gefragt, ob sie Merkel vorzeitig beerben will. Ihre Antwort ist klar.
dpa | CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat versichert, dass sie nicht auf eine vorzeitige Ablösung von Angela Merkel im Kanzleramt hinarbeite. „Die Kanzlerin und Regierung sind für die ganze Legislaturperiode gewählt, und die Bürger erwarten zu Recht, dass sie die Verpflichtung, die mit dieser Wahl einhergeht, ernst nehmen“, sagte Kramp-Karrenbauer der Welt am Sonntag. „Ich als Vorsitzende der Regierungspartei tue das jedenfalls. Ich kann also für mich ausschließen, dass ich auf einen mutwilligen Wechsel hinarbeite.“
Vor rund eineinhalb Wochen hatte Kramp-Karrenbauer der Deutschen Presse-Agentur gesagt, für die CDU gelte das Wort der Kanzlerin, dass diese Regierung für die ganze Legislaturperiode gewählt sei. „Deshalb denken wir auch in dieser Legislaturperiode und nicht in anderen Szenarien.“
Die frühere saarländische Ministerpräsidentin hatte im Dezember den CDU-Vorsitz von Merkel übernommen. Es gibt seitdem immer wieder Mutmaßungen über einen Wechsel im Kanzleramt oder eine Neuwahl vor dem eigentlichen Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021. Ende April war Merkel Spekulationen entgegengetreten, sie wolle unmittelbar nach der Europawahl einen geplanten Rückzug aus dem Amt bekanntmachen.
AKK verweist auf Grundsatzprogramm
Kramp-Karrenbauer sagte der Welt am Sonntag, dass die schwarz-rote Koalition „sich nicht immer leichttut in ihrer Zusammenarbeit“. „Der entscheidende Punkt ist: Wenn sich die Rahmenbedingungen verändern, finden wir dann in dieser Koalition die gemeinsamen, notwendigen, neuen Antworten darauf?“ Über diese Antworten werde die CDU auf ihrer Klausurtagung nach der Europawahl beraten.
Die CDU-Vorsitzende verwies darauf, dass die CDU auf einem Parteitag im Spätherbst 2020 ein neues Grundsatzprogramm beschließen wolle. „Und auf diesem Parteitag entscheiden wir auch über den Kanzlerkandidaten oder die Kanzlerkandidatin für das Wahljahr 2021.“
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