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Vorwurf gegen InstagramEU-Kommission kritisiert Meta wegen Suchtgefahr

Die Kommission fordert den Digitalkonzern zu erheblichen Änderungen bei seinen Onlineplattformen auf. Die suchtfördernden Designs würden gegen EU-Recht verstoßen.

kna | Mit ihren suchtfördernden Designs verstoßen die Onlineplattformen Facebook und Instagram vermutlich gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt die EU-Kommission, die seit 2024 gegen den Mutterkonzern Meta ermittelt. Wie die Kommission am Freitag bekannt gab, zeigen vorläufige Ergebnisse, dass die Onlineplattformen die Risiken ihrer Designs nicht ausreichend bewertet und minimiert haben. Meta widerspricht den Ergebnissen.

Der EU-Kommission geht es zum Beispiel um Funktionen wie das automatische Abspielen von Videos, Push-Benachrichtigungen oder die Algorithmen, die Inhalte auf die Vorlieben des einzelnen Nutzers bezogen ausspielen.

Das Geschäftsmodell von Facebook und Instagram ist so gestaltet, dass die Betreiber mehr Geld verdienen, wenn die Menschen dort möglichst viele Werbeanzeigen sehen. Deshalb hat das Unternehmen ein Interesse daran, die Angebote so zu gestalten, dass die Nutzer möglichst lange bleiben.

Mit diesem suchtfördernden Design der Angebote verstößt Meta der Kommission zufolge gegen das Digitale-Dienste-Gesetz der EU. Dieses Gesetz schreibt vor, wie große Onlineplattformen die Risiken für ihre Nutzer senken müssen. Dabei geht es zum Beispiel um den Schutz vor Hassrede und Desinformation, aber auch um eine möglicherweise suchtfördernde Gestaltung, unter der vor allem Kinder und Jugendliche leiden können.

Hilfsangebote reichen nicht aus

Der EU-Kommission zufolge hat Meta die Risiken seiner Angebote nicht ausreichend bewertet. So seien zum Beispiel Daten über die nächtlichen Nutzungszeiten von Minderjährigen nicht in den Risikobericht eingeflossen, den Unternehmen vorlegen müssen. Die Maßnahmen, die Meta umgesetzt hat, um die Risiken zu minimieren, reichen der Kommission nicht aus.

Demnach können die Werkzeuge zum Zeitmanagement leicht umgangen werden. Kontrolle durch die Eltern helfe nur, wenn diese bereit seien, Zeit und Mühe zu investieren, um die Angebote zu verstehen. Auch die zusätzlichen Informationen zu Hilfsangeboten zur mentalen Gesundheit seien nicht ausreichend. Meta müsse das Design sowohl bei Instagram als auch bei Facebook verändern, um die Dienste im Einklang mit europäischem Recht betreiben zu können, so die Kommission.

Meta: Accounts zum Schutz von Teenagern

Meta kritisierte in einer ersten Reaktion die vorläufigen Ergebnisse. Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen seien nicht angemessen berücksichtigt worden, so ein Sprecher. Seit Beginn der Untersuchung seien „Teen Accounts“ zum Schutz von Jugendlichen eingeführt worden. Diese gäben Eltern die Kontrolle. Das Unternehmen teile den Einsatz der EU-Kommission für sichere und positive Onlineerfahrungen Jugendlicher.

Meta kann die vorläufigen Ermittlungsergebnisse nun prüfen und sich dagegen wehren. Sollten sich die Ergebnisse bestätigen und Meta seine Angebote nicht im Einklang mit europäischem Recht verändern, kann die Kommission eine Strafe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. 2025 betrug der Jahresumsatz von Meta 201 Milliarden US-Dollar.

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