Vorübergehendes Bleibrecht eingeführt: Türkei gibt sich Asylgesetz
Erstmalig hat die Türkei ein eigenes Asylgesetz verabschiedet. Damit eröffnet sich besonders für die syrischen Flüchtlinge dort eine dauerhafte Perspektive.
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ANKARA afp | Die Türkei hat erstmals ein Asylgesetz verabschiedet. Nach dem am Donnerstagabend vom Parlament in Ankara beschlossenen Entwurf erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber in dem EU-Bewerberland erstmals einen Rechtsstatus, der über die bisher gewährte Duldung als „Gäste“ hinausgeht. Das gilt besonders für die mehreren hunderttausend syrischen Flüchtlinge in der Türkei. Die EU begrüßte die Entscheidung.
Die Türkei erkannte bisher nur Flüchtlinge aus Europa als Asylberechtigte an, nicht aber die mehreren zehntausend Menschen aus Asien, Nahost und Afrika, die jedes Jahr über die Türkei nach Europa streben. Das neue Gesetz stellt nun klar, dass Menschen, die aus einer Zwangslage heraus in die Türkei kommen und nicht in ihre Heimat zurückkehren können, ein vorübergehendes Bleiberecht erhalten.
Das eröffnet Flüchtlingen wie Syrern im südosttürkischen Grenzgebiet langfristig auch die Möglichkeit von Arbeitsgenehmigungen. Ausländer, die mehr als acht Jahre legal im Land leben, erhalten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Die EU-Kommission in Brüssel lobte das neue Gesetz als Zeichen für die Entschlossenheit der Türkei, ein effizientes System für den Umgang mit Migranten aufzubauen. Der Schritt der Türkei könnte nach Einschätzung der EU auch den Gesprächen über eine Lockerung der Visabedingungen für Türken bei Reisen nach Europa neue Impulse geben.
Allerdings verlangt die EU nach wie vor von der Türkei die Ratifizierung eines Rückübernahmeabkommens für Flüchtlinge, die über türkisches Gebiet in die EU kommen. Die Türkei wiederum will das Abkommen erst dann in Kraft setzen, wenn sich die EU zu einer Visa-Liberalisierung verpflichtet, was bisher nicht geschehen ist.
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