Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: De Maiziére drängt auf Gesetzentwurf

Vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs fordert der Innenminister die schnelle Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Union und SPD seien sich einig.

Symbolbild mit Kabeln, aber wenigstens ein wenig bunt. Bild: dpa

BERLIN dpa | Innenminister Thomas de Maizière (CDU) rechnet nach der EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung zügig mit einem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD). „Ich erwarte, dass aufgrund unserer Verabredung der Gesetzesentwurf zügig vorgelegt wird“, sagte der CDU-Politiker dem Spiegel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will am Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung verkünden.

De Maizière betonte: Union und SPD sind sich einig: Wir brauchen die zeitlich begrenzte Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung schwerster Verbrechen.“ Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.

Sie wollen den Zugriff auf die Daten aber beschränken, etwa zur Aufklärung schwerer Verbrechen, und vor Vorlage eines Gesetzentwurfes zunächst das EuGH-Urteil abwarten.

Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen – ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr – Verbindungsdaten von Privatleuten bei Telefonaten und E-Mails sammeln. Der Inhalt von Gesprächen wird nicht erfasst. Die Speicherdauer beträgt mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre.

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