Vorratsdaten vor Bundesverfassungericht: Zuständiger Richter gefunden

Karlsruhe beendet den internen Streit über die begehrte Klage gegen die Speicherung von Verbindungsdaten. Der Richter Udo Di Fabio ging leer aus.

Hier findet die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Bild: ap

KARLSRUHE taz Über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung wird der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts richten. Dies entschied jetzt ein gerichtsinternes Schlichtungsgremium. Auch der Zweite Senat hätte das wichtige Verfahren gerne bearbeitet. Seit Anfang des Jahres sind Telefon- und Internetprovider gesetzlich verpflichtet, ein halbes Jahr die Verbindungsdaten des Telefon-, E-Mail- und Internetverkehrs nach dem Muster "wer mit wem wie lange?" zu speichern. Die Polizei soll im Verdachtsfall darauf zugreifen können.

Gegen dieses Gesetz liegen inzwischen sieben Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Vier davon werden im Ersten Senat entschieden. Darunter ist die Beschwerde, die der Altliberale Burkhard Hirsch gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eingereicht hat. Auch die Klage, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Namen von bisher acht Klägern erhoben hat, liegt jetzt beim Ersten Senat. Unterstützt wird sie von rund 30.000 Bürgern. Diese gelten aber noch nicht als Kläger, weil der Arbeitskreis noch die Namen vollständig erfassen muss.

Am Ersten Senat ist der für Datenschutz zuständige liberale Richter Wolfgang Hoffmann-Riem federführend. Da seine Amtszeit Ende März endet, ist bis dahin mit einer Entscheidung über den Eilantrag des Arbeitskreises zu rechnen. Es geht darum, ob die Vorratsdatenspeicherung bis zu einem Urteil in der Hauptsache gestoppt wird. Hirsch hat keinen Eilantrag gestellt.

Der Zweite Senat wird nur die Klagen bearbeiten, bei denen strafprozessuale Probleme im Mittelpunkt stehen. Hierfür ist Richter Rudolf Mellinghoff federführend. Zu diesen Klagen gehört eine Eingabe des Bonner Rechtsanwalts Martin Mozek. Er rügt auch andere Fragen der Telekommunikationsüberwachung, etwa die Abhörbefugnis gegenüber Rechtsanwälten.

Der für Europarecht zuständige Richter Udo Di Fabio ging leer aus. Der konservative Vordenker fühlte sich zuständig, weil Kläger Hirsch einen Grundkonflikt mit der EU wagen wollte. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sollte in Deutschland, erklärte Hirsch, wegen Verletzung der Menschenwürde gar nicht umgesetzt werden. Die Klagen ordnete ein Sechser-Ausschuss, dem je drei Richter aus beiden Senaten angehören.

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