: „Vorläufige“ Anwendung kann ewig dauern
Ceta Bei der Ratifizierung des EU-Kanada-Abkommens gibt es viele offene Fragen
TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnerschip) ist das Freihandelsabkommen, das die EU mit den USA plant. Die Verhandlungen, die 2013 begannen, sollten eigentlich in diesem Jahr abgeschlossen werden. Doch die Verhandlungen stocken, nicht nur SPD-Chef Sigmar Gabriel hält TTIP für „faktisch gescheitert“.
Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement), das Abkommen zwischen der EU und Kanada, ist hingegen bereits fertig ausgehandelt. Es soll im Oktober unterzeichnet werden. Während Befürworter der Abkommen auf Wachstum hoffen, warnen Kritiker vor sinkenden Umwelt- und Sozialstandards und mehr Macht für Konzerne.
taz| Fertig ausgehandelt ist das Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada bereits seit Februar. Wann (und ob) es in Kraft tritt, hängt von einer Reihe komplizierter politischer und juristischer Entscheidungen ab.
Wichtig ist dabei zunächst, wie die EU Ceta einstuft. Ursprünglich wollte sie es als reines EU-Abkommen behandeln. Dann dürften die nationalen Parlamente gar nicht darüber mitentscheiden. Nach Protesten vieler Mitgliedstaaten wird es nun voraussichtlich doch als „gemischtes“ Abkommen behandelt, bei dem neben dem EU-Parlament auch die nationalen und teilweise regionalen Parlamente zustimmen müssen.
Doch welchen Einfluss diese am Ende wirklich haben, ist offen. Die EU-Kommission will Ceta nämlich schon vor der Abstimmung durch die nationalen Parlamente in vollem Umfang vorläufig in Kraft setzen. Auch dagegen gibt es Widerstand aus einigen Mitgliedstaaten: Deutschland etwa fordert, dass zumindest das Kapitel zum Investitionsschutz davon ausgenommen wird. Viele Sozialdemokraten wollen jedoch, dass Ceta überhauptnicht vorläufig in Kraft gesetzt wird. Denn es ist sehr wahrscheinlich, dass die angeblich vorläufige Anwendung in Wahrheit unbegrenzt weitergeht, selbst wenn einzelne nationale Parlamente gegen Ceta stimmen.
Wenn Kanada und die EU die vorläufige Anwendung nämlich erst einmal offiziell vereinbart haben, kann diese auch nur durch die EU oder Kanada wieder aufgehoben werden, heißt es in einem Rechtsgutachten für den österreichischen Nationalrat. Weil ein Mitgliedstaat die EU nicht zu einem solchen Schritt zwingen kann, hätte eine Ablehnung etwa durch den deutschen Bundestag keine unmittelbaren Folgen.
Ob die Entscheidungen über die Zustimmung zu Ceta und die vorläufige Anwendung im EU-Rat einstimmig oder mit Mehrheit fallen müssen, ist unter Juristen umstritten. Faktisch haben jedoch alle Länder eine Veto-Möglichkeit, weil alle Mitgliedstaaten Ceta unterzeichnen müssen, bevor die EU und Kanada dies wie geplant Ende Oktober tun können.
Malte Kreutzfeldt
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