Vorfall in Berlin im Februar: Anklage zu Messerangriff am Holocaust-Mahnmal
Die Bundesanwaltschaft wirft Wassim Al M. vor, einen spanischen Touristen schwer verletzt zu haben. Das mutmaßliche Motiv: Antisemitismus.
Foto: Uli Deck/dpa
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den Mann erhoben, der am 21. Februar 2025 einen Touristen nahe dem Holocaust-Mahnmal schwer verletzte. Wassim Al M. soll aus antisemitischer Motivation mit einem Messer auf sein Opfer eingestochen haben. Dem Syrer, der als Geflüchteter nach Deutschland kam, wird in der Anklageschrift nicht nur versuchter Mord, sondern auch gefährliche Körperverletzung und versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen.
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Al M. aus einer „radikal-islamistischen und antisemitischen Einstellung“ heraus gehandelt habe und gezielt nach Berlin gekommen sei, um nahe dem Holocaust-Mahnmal „Ungläubige“ zu töten. Das Opfer wählte er offenbar zufällig aus. Es handelt sich um einen 30-jährigen Mann aus Spanien, der bei der Tat lebensgefährlich verletzt wurde und notoperiert werden musste.
Der Vorwurf der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung stützt sich auf Kontakte, die Al M. zur Terrororganisation IS gehabt haben soll. Kurz vor der Tat habe er ein Foto von sich an Mitglieder des IS geschickt, damit die Gruppe den Anschlag für sich reklamieren konnte.
Al M. war noch am Tag seiner Tat nahe dem Mahnmal festgenommen worden. Dabei hatte er der Polizei gesagt, er habe den Plan gehabt, „Juden zu töten“. Deshalb habe er den Tatort gewählt. Er hatte außerdem einen Koran, einen Zettel mit Versen daraus sowie einen Gebetsteppich in seinem Rucksack dabei. Seit der Festnahme sitzt er in Berlin in Untersuchungshaft.
Für den anstehenden Prozess ist der Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts zuständig. Verhandelt werden soll ab September.
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