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Volksverhetzung in FlensburgEin Schaufenster für Judenhass

Das Amtsgericht Flensburg verurteilt einen Ladeninhaber. Der hatte per Aushang Juden ein Hausverbot erteilt. Das sei kein Antisemitismus, so der Täter.

Ganz wie vor 90 Jahren: Ein solches Schild im Schaufenster verbietet allen Menschen guten Willens den Zutritt Foto: Sebastian Iwersen/dpa

„Juden haben hier Hausverbot – das ist nichts Persönliches und kein Antisemitismus, ich kann euch nur nicht ausstehen“: Diese Botschaft hing im September 2025 im Schaufenster eines Ladens in Flensburg. Jetzt verurteilte das Amtsgericht den Ladeninhaber und Schreiber des Zettels wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich muss der 60-Jährige 1.200 Euro an die KZ-Gedenkstätte im Ort Ladelund zahlen.

Der Fall hatte weltweit für Aufsehen gesorgt – Medien nicht nur aus ganz Deutschland, sondern auch aus dem Ausland berichteten. Ein halbes Dutzend Strafanzeigen ging ein, darunter von einem Abgeordneten des israelischen Parlaments. In Führt gab es wenig später einen ähnlichen Vorfall.

Zur Verhandlung in Flensburg kam der Angeklagte, Hans-Velten R., ganz in Schwarz gekleidet und mit einer Wollmütze auf dem Kopf an der Seite seines Anwalts Jan Schmollich in den Gerichtssaal. R. ist gebürtiger Wormser, lebt aber seit vielen Jahren in Flensburg, wo er einen Laden für Metal- und Gothic-Artikel betreibt. Inzwischen sei das Geschäft geschlossen, berichtete der Anwalt, auch wegen des „Sturms“, der über R. hereingebrochen sei. Mit solchen Folgen habe der nicht gerechnet.

Das klang auch in einem Film der örtlichen Zeitung „Flensborg Avis“ an, den das Gericht als Beweismittel einspielte. „Ein falsches Wort, und ruckzuck ist man Nazi“, beschwerte sich der graubärtige Ladenbesitzer vor der Kamera. Er habe gar nicht alle Juden gemeint, das sei „Bullshit: Wer sich vom Gaza-Krieg distanziert, kriegt hier sogar ein Käffchen“.

Auf die Anmerkung des Journalisten, das habe aber nicht auf dem Schild gestanden, fragte R. zurück: „Soll ich etwa eine Doktorarbeit schreiben?“ Nein, er bereue nichts, sagte er auf weitere Nachfragen. „Das ist meine Meinung, und ich denke, die ist okay.“

Keine Reue gezeigt

Ähnlich hatte R. sich geäußert, als im September 2025 eine Polizeistreife vor seinem Laden stand und ihn aufforderte, das Plakat mit dem Hausverbot abzunehmen. Mehrfach habe R. gesagt: „Das ist mein Laden, das ist meine Meinung“, also dürfe er das Schild aufhängen, berichtete die Polizistin, die damals vor Ort war. R. habe dann zwar das Schild abgenommen, es aber „recht provokant“ im Laden aufgehängt.

„Reue konnte ich nicht feststellen“, sagte auch ein Kripo-Beamter der Abteilung für Staatsschutz, der R. einige Tage später vernommen hatte. R. habe nur bedauert, dass er nicht zwischen Jü­d:in­nen und Jud:en, die den Krieg befürworten und solchen, die ihn ablehnten, unterschieden habe. Auf Nachfrage der Richterin Dalma Schenke, ob R. generell über Kriegs­geg­ne­r:in­nen und Be­für­wor­te­r:in­nen gesprochen habe, verneinte der Beamte. Es sei um Menschen jüdischen Glaubens gegangen.

Und, so steht es im Protokoll der Vernehmung: R. habe noch „keinen Juden getroffen, der gegen den Krieg“ sei. Insgesamt habe der Mann einen „frustrierten Eindruck“ gemacht, er sei wütend und generell „mit der Politik nicht einverstanden“ gewesen, so der Kripo-Beamte. Er habe sich aber auch Sorgen um R. gemacht, der nach der Tat Drohanrufe erhielt.

Tatbestände der Volksverhetzung erfüllt

Vor Gericht äußerte R. sich nicht. Sein Anwalt verlas eine Erklärung, laut der R. die Tat bedauere. Zudem litte er unter einer psychischen Erkrankung mit gestörter Impulskontrolle.

Ob diese Krankheit für die Tat eine Rolle spielte, sei unklar, sagte Richterin Schenke in ihrem Urteil. Der Zettel sei aber nicht aus einem Impuls heraus entstanden. Die Botschaft mit dem Wort „Juden“ in Großbuchstaben erinnere an die Boykottaufrufe „Kauft nicht beim Juden“ der NS-Zeit. Das Hausverbot impliziere, dass Menschen jüdischen Glaubens es nicht wert seien, einzukaufen und Teil der Gemeinschaft zu sein.

Dem Angeklagten sei es nicht allgemein um die Einstellung zum Gaza-Krieg gegangen, sondern um den jüdischen Glauben. Die Meinungsfreiheit, auf die er sich berufe, sei zwar ein Grundrecht, aber sie erlebe Schranken, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werde. „Er wusste, was er schreibt“, sagte Schenke. Es seien die Tatbestände der Volksverhetzung und der Aufstachelung zum Hass erfüllt.

Wenn er sich bei uns entschuldigen würde, würden wir das anhören, aber richtig glauben würden wir es nicht

Gershom Jessen, Jüdische Gemeinde Flensburg

Der Angeklagte saß beim Verlesen des Schuldspruches weit in seinem Stuhl zurückgelehnt, teilweise blähte er die Wangen auf oder rollte Papiere zusammen. Auch nach Ende der Verhandlung äußerte er sich nicht.

„Wenn er sich bei uns entschuldigen würde, würden wir das anhören, aber richtig glauben würden wir es nicht“, sagte Gershom Jessen von der Jüdischen Gemeinde Flensburg, der im Gerichtssaal dabei war. Für ihn sei wichtig, dass es ein Urteil in dem Fall gegeben habe. Er freute sich aber über den Rückhalt aus der Flensburger Politik und Zivilgesellschaft: „Das läuft hier wirklich anders als anderswo.“

Vor dem Gericht hatten sich Mitglieder des lokalen Bündnisses gegen Antisemitismus postiert, die mit Plakaten auf die zunehmende Judenfeindlichkeit hinwiesen. „Wir sehen, dass gerade der Israel-bezogene Antisemitismus wächst“, sagte Sprecherin Keren Stopka. „Dieser Fall ist ein Paradebeispiel dafür.“

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