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Volksinitiative einigt sich mit SenatWeg für Enteignung ist frei

Die Berliner Innenverwaltung und die Initiative Deutsche Wohnen enteignen haben sich auf eine Formulierung geeinigt. Volksbegehren geht in neue Runde.

Demo gegen die Deutsche Wohnen unter Coronabedingungen Foto: dpa

Fast vier Wochen haben sich die Initiatoren des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ Zeit gelassen, nun lenken sie ein. „Die Initiative passt ihren Beschlusstext an“, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag. „Nach einer gründlichen Prüfung nimmt sie einen Formulierungsvorschlag der Senatsinnenverwaltung an.“ Damit könne die nächste Stufe des Volksbegehrens kommen.

Bereits Ende Juni hatten sich Vertreter der Initiative mit der Senatsinnenverwaltung beraten. Zuvor hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach über einem Jahr Prüfung den Formulierungsvorschlag des Volksbegehrens für nichtig erklärt. Zur Begründung hieß es, es sei nicht statthaft, dass der Senat per Volksbegehren aufgefordert werde, ein Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnraum zu entwerfen. Ziel der Initiative ist es, dass der Senat die Bestände von privaten Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen übernimmt. Damit würden auch die 110.000 Wohnungen der an der Börse notierten Deutsche Wohnen kommunalisiert werden.

Die Innenverwaltung hatte aber nicht nur die Formulierung der Initiative abgelehnt, sondern auch drei Vorschläge für eine andere Formulierung unterbreitet. Einen davon hat die Initiative nun akzeptiert. Er lautet: „Daher wird der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur

Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum“ erforderlich seien. „Aus unserer Sicht gibt es keinen inhaltlichen Unterschied“, sagte Rouzbeh Taheri, ein Sprecher der Initiative.

Das Bündnis hatte schon im vergangenen Jahr rund 77.000 Unterschriften gesammelt und eingereicht, um die Einleitung des Volksbegehrens zu beantragen. Die Innenverwaltung erklärte davon Anfang Juli 2019 etwa 58.000 für gültig, gereicht hätten bereits 20.000. Nun steht die zweite Phase an. Die Initiative hat dem Senat mehrfach vorgeworfen, die dafür nötige Prüfung der Zulässigkeit zu verschleppen.

Ein Sprecher der Innenverwaltung sagte, im nächsten Schritt werde das Prüfergebnis der Senatsverwaltung für Wohnen und Stadtentwicklung mitgeteilt. Deren Aufgabe sei es, anschließend eine Vorlage für den Senat vorzubereiten.

Für die rot-rot-grüne Koalition birgt das Thema Konfliktstoff: Die Landes-SPD hatte auf ihrem Parteitag im Oktober einem Antrag zugestimmt, in dem die Vergesellschaftung als „gegenwärtig nicht zielführend“ bezeichnet wird. Linke und Grüne sehen das hingegen anders.

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3 Kommentare

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  • Als die SPD noch sozialdemokratisch war hätte man Leute wie diesen Geisel wegen Kollaboration mit der CDU aus der Partei ausgeschlossen.

    Aber das ist so lange her ... ich glaube da schnauften hier noch Dampfloks durch die Lande ...

  • Na, immerhin.



    Fraglich, wann genau 2021 der Volksentscheid steigt. Für den Fall, dass Karlsruhe den Mietendeckel zu dem Zeitpunkt gekippt haben sollte, könnte die - für die SPD momentan zu radikale - Forderung in einem Sommer des Zorns eine Zustimmung bis weit in die CDU-Anhängerschaft bekommen.

  • Mit der Formulierung ist die Übernahme der Wohnungsbestände auch bei einer positiven Abstimmung nicht sicher.

    Es müssen lediglich die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Ob diese Maßnahmen zum Erfolg führen, ist nicht gefordert.

    Damit ist der neue Entwurf substanziell anders.