„Volksentscheid Fahrrad“: Mehr Radwege an Hauptstraßen
Die Radlerinitiative reagiert auf Kritik und bessert ihren Gesetzentwurf nach. Nun sollen an deutlich mehr Hauptstraßen als bisher Radwege gebaut werden.
Die Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ hat ihren Gesetzentwurf nachgebessert. Nach ihrer Darstellung sollen an weit mehr Hauptstraßen als bisher geplant Radwege eingerichtet und Radwege nicht zu Lasten von Bus- oder Tram-Spuren gebaut werden. Dies teilte die Initiative am Dienstag mit und erklärte, damit reagiere man auf die Kritik der vergangenen Wochen an dem Entwurf.
„Auch Rudi-Dutschke-Straße oder Oranienstraße müssen sichere Radwege haben“, erklärte Mit-Initiatorin Kerstin Stark. „Wir kommen dem Senat entgegen und übernehmen seine Forderung wortwörtlich, flächendeckend auf den Hauptstraßen gute Bedingungen für den Radverkehr zu schaffen“.
Die Initiative reagiert damit nach eigener Aussage auf Kritik, dass ihr Gesetzentwurf bei der Einrichtung von Radwegen wichtige Hauptstraßen nicht berücksichtigen würde. Der Grund sei eine engere Definition von Hauptstraßen, die beispielsweise Bundesstraßen nicht beinhaltet habe.
Das hat sie geändert: Der Gesetzentwurf schließe nun alle Hauptstraßen des so genannten übergeordneten Netzes ein. Statt an 800 Kilometer sollen an allen 1.600 Kilometern Hauptstraßen Radwege bis zum Jahr 2025 eingerichtet werden. Die Mehrkosten dafür würden schätzungsweise rund 150 Millionen Euro betragen; damit liege man aber immer noch weit unter der Kalkulation des Senats, teilte die Initiative mit.
Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sieht in der Nachbesserung zwar noch keine „Übernahme der Senatsposition“. Er reagierte dennoch verhalten positiv: „Grundsätzlich begrüßen wir es, wenn die Initiative ihre Forderung an die realistischen Rahmenbedingungen anpasst.“
Ein Sprecher der Innenverwaltung, die für die formelle Umsetzung der Volksbegehren und -entscheide zuständig ist, bestätigte, dass die Initiative die Einreichung eines Änderungsantrags angekündigt habe. Solche Änderungen seien zu derzeitigen Verfahrenszeitpunkt noch möglich, soweit sie „nicht den wesentlichen Kern des Gesetzentwurfs betreffen“.
Die Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ hatte innerhalb von drei Wochen knapp 90.000 Unterschriften für einen starken Ausbau der Infrastruktur für Radler gesammelt. Damit hat die Initiative die erste Hürde der Volksgesetzgebung genommen.
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