Volksabstimmung in der Schweiz: Schwexit ohne EU-Mitgliedschaft
Die rechtskonservative Schweizer SVP ruft erneut zur Volksabstimmung über ein Ende der Freizügigkeit mit der EU. Alle anderen sind dagegen.
Alle anderen Parteien sowie die Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Kirchen des Landes lehnen die Initiatve ab. Ihre Annahme durch das Stimmvolk würde höchstwahrscheinlich das Ende der sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bedeuten
Diese sieben Abkommen hatte das Volk bei einer Abstimmung im Jahr 2000 mit 67,2 Prozent der Stimmen abgesegnet. Die Abkommen ermöglichen der Schweizer Wirtschaft den Zugang zum europäischen Markt. Eines dieser Abkommen ist das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA).
Es erlaubt es Schweizer Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Bedingungen, in der EU zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt das Gleiche in Bezug auf die Schweiz. Wird das FZA gekündigt, so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen außer Kraft.
Gegen angebliche „Massenzuwanderung“
Ein von der SVP gegründetes und finanziertes Komitee, das gegen die Personenfreizügigkeit ist, hat die Begrenzungsinitiative eingereicht. Laut dem Komitee herrsche in der Schweiz eine Massenzuwanderung. Diese führe zu steigender Arbeitslosigkeit und gefährde Wohlstand, Freiheit und Sicherheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
Nach Auffassung der Berner Bundesregierung (Bundesrat) hingegen ist der bilaterale Weg, den die Schweiz gewählt hat, der richtige. Er habe es erlaubt, auf die Bedürfnisse der Schweiz und ihrer Bürger*innen zugeschnittene Lösungen zu finden.
Die bilateralen Abkommen garantierten ausgewogene Beziehungen zu der EU, dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Ohne diese Abkommen wären Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz in Gefahr.
Würde die Begrenzungsinitiative und damit die Beendigung der Personenfreizügigkeit angenommen, müsste der Bundesrat mit der EU innerhalb von 12 Monaten das Ende der Freizügigkeit aushandeln. Gelingt dies nicht, so muss er das FZA innerhalb weiterer 30 Tage einseitig kündigen. In diesem Fall käme die sogenannte Guillotine-Klausel zur Anwendung und alle sieben bilateralen Abkommen würden außer Kraft treten.
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