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Vietnamesische Familie in BerlinDer Kampf hat sich gelohnt

Jetzt ist es offiziell: Der frühere DDR-Vertragsarbeiter Pham Phi Son und seine Familie müssen keine Abschiebung mehr fürchten.

Aus Berlin

Marina Mai

Eine jahrelange Odyssee ist zu Ende: Der von Abschiebung bedrohte ehemalige DDR-Vertragsarbeiter Pham Phi Son und seine Familie haben in Berlin eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Das entschied das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Donnerstag.

Pham Phi Son, heute 67 Jahre alt, kam 1987 als Vertragsarbeiter aus Vietnam in die Stadt, die damals noch Karl-Marx-Stadt hieß. Nach der Wende fand er Arbeit in verschiedenen Gastronomiebetrieben in Chemnitz. 2017 entzog die Stadt jedoch ihm, seiner aus Vietnam nachgeholten Ehefrau und der neugeborenen Tochter das Aufenthaltsrecht.

Sein „Vergehen“: Er hatte neun Monate in Vietnam Urlaub gemacht. Wenn sich Ausländer länger als sechs Monate außerhalb der EU aufhalten, ist der Entzug des Aufenthaltsrechtes möglich, aber nicht zwingend. Als Grund für den langen Aufenthalt in Vietnam gab Son einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus an, eine alte Kriegsverletzung war unter dem subtropischen Klima wieder aufgeflammt.

Nach einem misslungenen Abschiebeversuch war die Familie fast zwei Jahre lang untergetaucht. Der Stadt Chemnitz gelang es jedoch nicht, sie deswegen zu kriminalisieren, ein Gericht sprach die Familie frei. Die Sächsische Härtefallkommission, die in dem Fall zweimal angerufen wurde, konnte wiederum keinen Härtefall erkennen.

Nachdem der Fall wieder an die Stadt Chemnitz zurückgegeben wurde und beide Elternteile als dringend benötigte Fachkräfte in einem sächsischen Gastronomiebetrieb Arbeit gefunden hatten, entschied Chemnitz gegen ein Bleiberecht und führte u.a. die in der Tat schlechten deutschen Sprachkenntnisse der Eltern als Argument an.

Der Fall erregte Aufmerksamkeit in überregionalen Medien. 2023 war der Familienvater Gast in einem taz-Talk. 107.000 Menschen haben eine Onlinepetition für ein Bleiberecht der Familie unterzeichnet. Politiker von SPD, Linken und Grünen, Eltern aus der Kita der Tochter und die Katholische Kirche solidarisierten sich mit den gläubigen Katholiken. Um den Fall vom Tisch zu bekommen, gestattete Chemnitz Mitte 2023 den Umzug der Familie nach Berlin. Hier fanden die Eltern Arbeit in einer Kantine. Die inzwischen achtjährige Tochter besucht eine Berliner Schule.

„Tragischerweise kein Einzelfall“

Für die Familie ist das Ende des langjährigen Schwebezustands eine Erlösung von jahrelanger Angst und Zermürbung. „Der lange Kampf hat sich nun gelohnt“, freut sich auch Jenny Fleischer, die Anwältin der Familie. Rechtlich stand für die Fachanwältin für Migrationsrecht ohnehin seit Jahren außer Frage, dass die Familie ein Aufenthaltsrecht erhalten muss. „Das Tragische ist, dass die Geschichte dieser Familie kein Einzelfall ist,“ sagt sie der taz.

Auch der frühere sächsische SPD-Landtagsabgeordnete und DDR-Bürgerrechtler Frank Richter, der die Familie in ihrem jahrelangen Kampf gegen die drohende Abschiebung begleitet hat, freut sich mit der Familie. Er bedauert allerdings, dass in Chemnitz keine Lösung gefunden wurde, die in Berlin möglich war, denn auch Chemnitz brauche „arbeitsame und integrierte Menschen aus dem Ausland.“ Dass die Familie in Berlin zwei Jahre auf das Aufenthaltsrecht warten musste, lag nicht am fehlenden Willen der Behörden, sondern an deren langsamen Arbeitstempo.

Emily Barnickel vom Berliner Flüchtlingsrat hatte sich ebenfalls für das Schicksal der vietnamesischen Familie interessiert und angeboten, sich in der Berliner Härtefallkommission für ein Bleiberecht für Pham Phi Son und seine junge Familie einzusetzen, wenn dies notwendig geworden wäre. „Wir freuen uns, dass es in Berlin jetzt sogar ohne Härtefallkommission geklappt hat“, sagt sie. „Das zeigt, dass die Behörden in Chemnitz jenseits aller rechtsstaatlicher Prinzipien agiert haben.“

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3 Kommentare

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  • In vielen Behörden ist das "Paragraphen reiten" eher ein "Paragraphen einreiten". Will heißen, es wird nach juristischen Schlupflöchern, Winkelzügen und hanebüchenen Argumenten gesucht um den Anschein von Recht zu bewirken.

    Als Vormund habe ich einmal Pflegegeld in Vollzeitpflege für zwei Vollwaisen durchgesetzt, damals noch KJHG, heute SGB VIII. Die Stadt hatte dies verweigert mit der Begründung: "... die Kinder haben schon allein deshalb kein erzieherisches Defizit, da die Personen in denen das Defizit begründet sein könnte tot sind."



    Die zutiefst menschenverachtende Denke muss ich wohl nicht näher erläutern, doch zeigt sich hier einmal mehr die "Funktionsweise" von Behörden. Selbst Rechtsämter sehen sich offensichtlich mehr dem Budget als dem Recht verpflichtet.

    Diese Mauer zu durchbrechen wird jedoch vermutlich Generationen brauchen, falls es überhaupt geschafft wird.

    • @Bernhard Dresbach:

      Vielen Dank das sie sich schon zu damligen Zeiten für Menschlichkeit eingesetzt haben. Es bleibt weiterhin schwer Menschlichkeit im sozailen Verwaltungsbereich zu erleben, da das dort wirkende Arbeitssystem einen Boden für eine eigene u.a. menschenverachtende Welt zulässt, und die gesetzlichen Rahmenbedingungen schon lange nicht mehr greifen. Das wird ja gerade in solch menschenverachtenden Begründungen deutlich. Auch im Fall von Maja T. wird zudem deutlich, wie einfach es mittlerweile ist, auch zwischen verschiedenen Verwaltungszuständigkeiten eine Line of undstandig zu finden, wenn erstmal klar ist wie politisch nahe sich die Beteiligten stehen. Das bewirkt oftmals eine Verstärkung des rechtswidrigen Verhaltens aber gleichzeitigen gegenseitigen rechtssicheren Beteuerung in einer Verwaltungsblase des gemeinsamen Verständnisses.

      Nur aktive Wachsamkeit und Eintreten für Recht und Menschlichkeit kann uns vor solchen Taten schützen.

      Vielen Dank an alle, die dieses Urteil ermöglichten und der Familie damit endlich eine friedliche Existenz in unserem demokratischen Land ermöglicht hat.

  • Geht doch, auch wenn der Weg sehr steinig war.



    Glückwunsch 💐