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Vetternwirtschaft in der CSUWeitere Namen veröffentlicht

Die CSU veröffentlicht die Namen von 16 Abgeordneten, die vor Abschaffung der „Altfallregelung“ im Jahr 2000 noch Verwandte einstellten.

Die bayerische Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) veröffentlicht 16 Namen. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Gestern veröffentlichte Bayerns Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) eine namentliche Liste aller bayerischen Landtagsabgeordneten, die Ende 2000 ihre Ehefrauen oder Kinder eingestellt hatten, um noch von der umstrittenen „Altfallregelung“ zu profitieren.

Sechzehn Namen stehen auf der Liste. Zwölf davon gehören zur CSU, vier zur SPD. Darunter die beiden Kabinettsmitglieder Bernd Sibler, (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultur und Gerhard Eck (CSU), Staatssekretär im Innenministerium. Aus den Reihen der SPD trat gestern zudem der Parlamentarische Geschäftsführer Harald Güller zurück.

Obwohl bereits über ein Verbot solcher Jobs diskutiert wurde, hatten sie die Beschäftigungsverhältnisse mit neu abgeschlossenen Verträgen zu Altfällen deklariert, um von der Ausnahmeregelung zu profitieren. Dadurch war die Zahl der Abgeordneten mit Familienjobs zwischen den Jahren 1999 und 2000 von 63 auf 79 gestiegen.

Im Dezember 2000 beschloss der Bayerische Landtag dann mit den Stimmen aller Fraktionsmitglieder, die Beschäftigung von Ehegatten und Verwandten ersten Grades zu verbieten. Nur bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse durften beibehalten werden.

Wie die Liste belegt, haben insgesamt acht Abgeordnete Familienmitglieder eingestellt, nachdem im Mai 2000 in der so genannten Interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags bereits über die Abschaffung beraten wurde.

Der Partei allerdings scheint die Affäre mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst keineswegs schaden. Nach einer Forsa-Erhebung für das Magazin Stern käme die CSU derzeit auf 46 Prozent – und könnte damit in Bayern allein regieren.

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3 Kommentare

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  • W
    wauz

    A Hund is a scho!

     

    Bayern halt! Erst vor Kurzem beruflich erlebt: ein Lagerleiter, der über Jahre hinweg deutliche Inventurverluste hatte, wurde per Aufhebungsvertrag sanft in den Ruhestand bugsiert. Es hätte genug Gründe für ordentliche wie außerordentlich Kündigung gegeben, aber genaues Nachfragen ergab den Grund für das Ende der Nachsicht. Er hatte nämlich die werten Kollegen nicht ausreichend berücksichtigt.

    Korruption in jeder Form ist in Bayern akzeptiert, vor Allem, wenn "Preußen" die Geschädigten dabei sind.

    Die Autochthonen lachen eher über die SPD,die sich überwiegend unbairisch, nämlich korrekt verhalten hat.

  • R
    reblek

    "... eine namentliche Liste aller bayerischen Landtagsabgeordneten, die Ende 2000 ihre Ehefrauen oder Kinder eingestellt hatten..." - Huch, wer hat denn da "Ehefrauen"? Ist Biegamie oder gar Vielweiberei in Bayern erlaubt?

  • EI
    es ist nicht das selbe, wenn zwei das gleiche tun.

    bewarheitet sich wieder der Spruch.

     

    Wenn die Affäre Familienangestellte auf Staatskosten beschäftigt zu haben bei der Wahl nicht schaden kann (gute Umfragewerte) hat man auch keine negativen Folgen bei der Wahl zu fürchten, darum redet keiner mehr darüber. Von Transparenz keine Rede mehr.

     

    Nur einer steht zu seinem Fehler und zieht die Konsequenz Harald Güller von der SPD, bravo.

     

    Wenn ich mir so vorstelle, wofür ein Bürger sein Leben lang schuftet, brav in seine Rente einzahlt, seine Steuern abführt ist er ein nützlicher Mensch und dennoch ist er im Alter der Dumme, der vom Taschengeld leben muss, das ihm noch zugestanden wird, weil der Staat sein Geld ver(schw)endet nur immer weniger für seine Bürger, die diesen Staat zu dem machten und machen was er ist.