Verwaltungsverfahren gegen Google: Kleiner Sieg für den Datenschutz
Zur Verbesserung seiner Spracherkennung lässt Google Mitarbeiter*innen Aufnahmen anhören. Damit ist jetzt vorerst Schluss.
Anlass war, dass bekannt wurde, wie Google mit Aufzeichnungen umgeht. Um die eigene Spracherkennung zu verbessern, beschäftigt Google sogenannte Sprachexpert*innen auf der ganzen Welt, erklärt der Konzern auf seinem Blog. Diese Sprachexpert*innen transkribieren Teile der Aufzeichnungen, wodurch die Qualität unter anderem des Google Assistant verbessert werden soll.
Daran sind mehrere Punkte problematisch, wie aus einer Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragtean hervorgeht: So werden die Aufnahmen laut Google zwar anonymisiert, allerdings seien in den Aufzeichnungen selbst personenbezogene Informationen enthalten, die die Privatsphäre berühren. Das wurde bekannt, weil ein Whistleblower einem belgischen Rundfunksender über 1.000 Aufnahmen zuspielte. Dabei wurde auch deutlich, dass die Google-Sprachassistenzsysteme häufiger fälschlicherweise Aufzeichnungen starteten, weil die Software meine, den Befehl dazu erkannt zu haben.
Ein weiterer Kritikpunkt des Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar: Die Auswertung geschah bisher ohne vorherige Information und Einwilligung der Nutzer*innen.
„Der Einsatz von Sprachassistenzsystemen in der EU muss den Datenschutzvorgaben der DSGVO folgen. Im Fall des Google Assistant bestehen daran gegenwärtig erhebliche Zweifel“, lautet Caspars Einschätzung.
Laut DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist die Aufsichtsbehörde im Land des Hauptsitzes eines Unternehmens zuständig. Im Fall von Google wäre das die irische Datenschutzbehörde. „Unter außergewöhnlichen Umständen“, heißt es in der DSGVO, können jedoch auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen mit einer Wirkung von maximal drei Monaten.
Aus Sicht der Hamburger Datenschutzbehörde lagen solche Umstände nun offensichtlich vor. Da die deutsche Zentrale von Google in Hamburg liegt, ist die dortige Behörde zuständig. Ähnliche Schritte sollten nun auch in Bezug auf Apple und Amazon von den zuständigen Behörden geprüft werden, regt Caspar an.
Die Aussetzung der Auswertung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Weitere Schritte müssten nun von der irischen Behörde geprüft werden.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links