Versuchter Anschlag vor 20 Jahren: In Venezuela Asyl beantragt
1995 scheiterte der Anschlag auf ein Abschiebegefängnis. Drei Verdächtige werden noch verfolgt. Mit Spitzfindigkeiten wird die Verjährungsfrist umgangen.
Auch 20 Jahre nach dem Abtauchen dreier Berliner militanter Linker hält die Bundesanwaltschaft (BAW) an deren Strafverfolgung fest. Erneut luden die Ermittler jetzt eine Person vor, die Auskunft über den Verbleib der Männer geben soll, die in den neunziger Jahren zwei Anschläge verübt oder geplant haben sollen. Die Solidaritätsgruppe „Dageblieben“ fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens: Der Fall sei verjährt.
Die Bundesanwaltschaft wirft Peter Krauth, Thomas Walter und Bernhard Heidbreder vor, als Mitglieder der Gruppe D.A.S. K.O.M.I.T.E.E. für einen Brandanschlag im Oktober 1994 auf das Kreiswehrersatzamt in Bad Freienwalde verantwortlich zu sein. Zudem sollen sie im April 1995 versucht haben, das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau in die Luft zu sprengen. Die Aktion, die sich gegen die deutsche Asylpolitik richten sollte, scheiterte, weil das Fahrzeug samt Bombe vorzeitig entdeckt wurde. Die drei tauchten daraufhin ab.
Fast 20 Jahre lang tappten die Ermittler im Dunkeln, obwohl massiv Freunde der Beschuldigten observiert und Telefone abgehört wurden. Zahlreiche Zeuginnen und Zeugen wurden vorladen und ihnen Beugehaft angedroht, wenn sie keine Angaben machten. 2014 hatten die Fahnder Erfolg: Heidbreder wurde in Venezuela festgenommen. Die venezolanischen Behörden beschlossen jedoch vor Kurzem, den 54-Jährigen nicht nach Deutschland auszuliefern. Heidbreder hat nun dort Asyl beantragt. Nach den anderen beiden fahndet das BKA weiterhin.
Nach Meinung der Bundesanwälte sind die Vorwürfe nicht verjährt. „Da das Verfahren mehrmals unterbrochen wurde, kann sich die Frist von 20 Jahren auf bis das Doppelte erhöhen“, erklärte ein Sprecher. Doch die juristische Interpretation ist umstritten. Verfolgt wird sowieso nur noch die gescheiterte Berliner Aktion, da der Anschlag in Bad Freienwalde zu lange zurückliegt. Doch auch hier ist der Straftatbestand der Vorbereitung verjährt: Die BAW kann sich nur auf den Vorwurf der Verabredung einer Tat berufen.
Ob ein Gericht der eigenwilligen Interpretation der Bundesanwälte folgt, wird erst ein rechtskräftiges Urteil zeigen. „Es kann nicht sein, dass die Vorbereitung einer Tat schneller verjährt als die zeitlich früher liegende Verabredung zu der Aktion“, kritisiert die Rechtsanwältin Undine Weyers das Vorgehen. Das Verfahren könnte längst eingestellt werden. Stattdessen, so ergänzt die Solidaritätsgruppe, klammere man sich „mit Spitzfindigkeiten an einem Paragrafen, der erst nach 40 Jahren eine absolute Verjährung garantiert“.
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