Verschärfung des Asylrechts: Westbalkanabschreckungsgesetz
Der Bundestag nickt Veränderungen des Asylrechtes ab. Häufiger Sachleistungen als Geld heißt die Devise. Die Beschlüsse im Überblick.
Der Bundestag hat am Donnerstag wichtige Änderungen der Bestimmungen zum Bleiberecht gebilligt. Albanien, Kosovo und Montenegro gelten künftig als „sichere Herkunftsstaaten“.
Damit gehören diese Länder so wie bisher schon Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, der Senegal und Ghana zu den „sicheren Herkunftsstaaten“. Asylbewerber aus diesen Staaten werden in der Regel abgelehnt, es sei denn, sie weisen eine persönliche Verfolgung nach.
Wer aus den „sicheren Herkunftsstaaten“ kommt und Asyl begehrt, soll nach dem neuen Gesetz verpflichtet werden, bis zum Abschluss des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
Asylbewerber aus anderen Ländern können statt drei bis zu sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Dort soll es die Leistungen nicht nur für Unterkunft, Verpflegung, sondern auch für den persönlichen Bedarf künftig nur noch als Sachleistungen geben – und zwar sowohl für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten als auch für Bürgerkriegsflüchtlinge.
Damit würde die Bargeldleistung von bisher 143 Euro monatlich für Erwachsene in den Erstaufnahmeinrichtungen abgeschafft, stattdessen gäbe es Wertgutscheine.
„Vollziehbar ausreisepflichtig“
Da es sich aber um eine „Soll“-Bestimmung handelt, können die einzelnen Bundesländer davon absehen und den Flüchtlingen in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen wie bisher Bargeld zahlen, wenn der logistische Aufwand für die Sachleistungen, etwa Fahrkarten und Telefonkarten, zu groß ist.
Abgelehnte Asylbewerber, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind und dem nicht fristgerecht nachkommen, erhalten nur noch auf das physische Existenzminimum beschränkte Sachleistungen und damit weder Bargeld noch Wertgutscheine etwa für Fahrkarten oder Telefonkarten. Durch Lockerung von Vorschriften in der Bauplanung und bei der Nutzung erneuerbarer Energien werden die Einrichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften erleichtert.
Asylsuchende mit Arztausbildung können die Erlaubnis erhalten, bei der medizinischen Versorgung in Flüchtlingsunterkünften zu helfen, wenn sie unter Aufsicht eines approbierten hiesigen Arztes arbeiten. Asylbewerber im Verfahren und Geduldete mit guter Bleibeperspektive bekommen „im Rahmen verfügbarer Kursplätze“ Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Das gab es bisher nur für anerkannte Flüchtlinge. Am 1. November tritt das neue Asylrecht in Kraft.
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