Verschärfung des Asylrechts: Westbalkanabschreckungsgesetz
Der Bundestag nickt Veränderungen des Asylrechtes ab. Häufiger Sachleistungen als Geld heißt die Devise. Die Beschlüsse im Überblick.
Damit gehören diese Länder so wie bisher schon Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, der Senegal und Ghana zu den „sicheren Herkunftsstaaten“. Asylbewerber aus diesen Staaten werden in der Regel abgelehnt, es sei denn, sie weisen eine persönliche Verfolgung nach.
Wer aus den „sicheren Herkunftsstaaten“ kommt und Asyl begehrt, soll nach dem neuen Gesetz verpflichtet werden, bis zum Abschluss des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
Asylbewerber aus anderen Ländern können statt drei bis zu sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Dort soll es die Leistungen nicht nur für Unterkunft, Verpflegung, sondern auch für den persönlichen Bedarf künftig nur noch als Sachleistungen geben – und zwar sowohl für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten als auch für Bürgerkriegsflüchtlinge.
Damit würde die Bargeldleistung von bisher 143 Euro monatlich für Erwachsene in den Erstaufnahmeinrichtungen abgeschafft, stattdessen gäbe es Wertgutscheine.
„Vollziehbar ausreisepflichtig“
Da es sich aber um eine „Soll“-Bestimmung handelt, können die einzelnen Bundesländer davon absehen und den Flüchtlingen in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen wie bisher Bargeld zahlen, wenn der logistische Aufwand für die Sachleistungen, etwa Fahrkarten und Telefonkarten, zu groß ist.
Abgelehnte Asylbewerber, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind und dem nicht fristgerecht nachkommen, erhalten nur noch auf das physische Existenzminimum beschränkte Sachleistungen und damit weder Bargeld noch Wertgutscheine etwa für Fahrkarten oder Telefonkarten. Durch Lockerung von Vorschriften in der Bauplanung und bei der Nutzung erneuerbarer Energien werden die Einrichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften erleichtert.
Asylsuchende mit Arztausbildung können die Erlaubnis erhalten, bei der medizinischen Versorgung in Flüchtlingsunterkünften zu helfen, wenn sie unter Aufsicht eines approbierten hiesigen Arztes arbeiten. Asylbewerber im Verfahren und Geduldete mit guter Bleibeperspektive bekommen „im Rahmen verfügbarer Kursplätze“ Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Das gab es bisher nur für anerkannte Flüchtlinge. Am 1. November tritt das neue Asylrecht in Kraft.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen