Verschärfung bei der 2G-Regel: Der Impfausweis reicht nicht mehr
Der Senat schreibt ab Sonntag einen digitalen Nachweis der Impfung gegen Corona vor. Das geht per Handy, aber auch mit ausgedrucktem QR-Code.
Diese Verpflichtung bedeutet nicht, dass ohne Smartphone mit dem entsprechenden QR-Code – was für Quick Response, also schnelle Antwort, steht – nichts mehr geht. Denn mit Vorlage des Impfausweises ist es möglich, sich in der Apotheke einen Zettel mit einem solchen Code ausdrucken zu lassen. Wer ein Smartphone hat, überträgt den darauf, bei wem das nicht der Fall ist, der oder die trägt eben den Ausdruck stets mit sich.
Hintergrund der Änderung ist laut Gaebler der Wunsch nach mehr Sicherheit vor Fälschungen. Ganz ausschließen könne man die zwar auch mit der künftigen Regelung nicht, doch „die Hürde dafür wird noch mal ein bisschen höher“, so Gaebler.
Das Quarantäne-Update der Berliner Verordnung orientiert sich an den Regeln des Robert Koch-Instituts. Demnach gilt ab Sonntag, dass Kontaktpersonen von Infizierten sich zehn Tage isolieren müssen. Diese Quarantäne soll sich aber mit einem negativen PCR-Test ab dem fünften Tag oder einem gleichfalls negativen Antigentest ab dem siebten Tag abkürzen lassen. Als erster Quarantänetag gilt laut Senatskanzleichef Gaebler der erste Tag nach der Infektion.
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