Verschärfung bei der 2G-Regel: Der Impfausweis reicht nicht mehr

Der Senat schreibt ab Sonntag einen digitalen Nachweis der Impfung gegen Corona vor. Das geht per Handy, aber auch mit ausgedrucktem QR-Code.

Das Foto zeigt einen Stapel gelber Impfausweise.

Reicht als Nachweis bei der 2G-Regel nicht mehr als Nachweis aus: der gelbe Impfausweis Foto: dpa

BERLIN taz | Es klingt erst mal bloß bürokratisch: Der Nachweis einer Corona-Impfung müsse „digital verifizierbar“ sein, informierte Christian Gaebler (SPD), der Chef der Senatskanzlei, am Dienstag in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung. Es brauche in jedem Fall einen QR-Code, um unter die 2G-Regel zu fallen. Einfacher gesagt heißt das: Der gelbe Impfausweis mit den beiden Einträgen über zwei Impfungen – oder nur einer beim Impfstoff von Johnson & Johnson – reicht nicht mehr aus. Das hat die rot-rot-grüne Landesregierung mit einer Aktualisierung der Coronaverordnung beschlossen, zu der auch eine Verkürzung der Quarantänezeit gehört. Laut Gaebler betrifft die Pflicht zum Digitalen nur Situationen, in denen ein 2G-Status nachzuweisen ist – dass also man oder frau geimpft oder genesen ist.

Diese Verpflichtung bedeutet nicht, dass ohne Smartphone mit dem entsprechenden QR-Code – was für Quick Response, also schnelle Antwort, steht – nichts mehr geht. Denn mit Vorlage des Impfausweises ist es möglich, sich in der Apotheke einen Zettel mit einem solchen Code ausdrucken zu lassen. Wer ein Smartphone hat, überträgt den darauf, bei wem das nicht der Fall ist, der oder die trägt eben den Ausdruck stets mit sich.

Hintergrund der Änderung ist laut Gaebler der Wunsch nach mehr Sicherheit vor Fälschungen. Ganz ausschließen könne man die zwar auch mit der künftigen Regelung nicht, doch „die Hürde dafür wird noch mal ein bisschen höher“, so Gaebler.

Das Quarantäne-Update der Berliner Verordnung orientiert sich an den Regeln des Robert Koch-Instituts. Demnach gilt ab Sonntag, dass Kontaktpersonen von Infizierten sich zehn Tage isolieren müssen. Diese Quarantäne soll sich aber mit einem negativen PCR-Test ab dem fünften Tag oder einem gleichfalls negativen Antigentest ab dem siebten Tag abkürzen lassen. Als erster Quarantänetag gilt laut Senatskanzleichef Gaebler der erste Tag nach der Infektion.

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