Berliner Coronaregeln : Wieder neue Fragezeichen
Der Impfnachweis muss jetzt digital sein – aber nur bei 2G. Damit sorgt der Berliner Senat mal wieder für unnötige Aufregung.
W as soll das? Warum kommt es beim rot-rot-grünen Senat in Sachen Corona immer wieder zu Entscheidungen, die einen nur Fragezeichen sehen lassen? Erst vor einer Woche ließ die Landesregierung bei ihrem 2G-Optionsmodell die Unter-12-jährigen erst außen vor, um sich dann tags darauf mit viel Asche aufs Haupt zu korrigieren.
Die dürften daraus gelernt haben, sollte man meinen. Aber nein, an diesem Dienstag folgte in der Senatssitzung mit der Pflicht zum digitalen Impfnachweis der nächste Fauxpas. Dass der papierene gelbe Impfausweis als Beleg für eine Schutzimpfung gegen Corona nicht mehr ausreicht und ab Sonntag ein Nachweis übers Handy oder mit ausgedrucktem QR-Code Vorschrift ist, mag ja Sinn haben.
Vielleicht (hoffentlich jedenfalls ist diese Idee nicht aus reinem Bauchgefühl heraus entstanden) hat die Landesregierung vom Landeskriminalamt konkrete Hinweise erhalten, dass hier Fälschungen in signifikantem Ausmaß im Umlauf sind.
Aber wenn das so ist – wieso ist dieser digitale Nachweis dann nur Pflicht im Zusammenhang mit der 2G-Regelung? In einem Restaurant, das sich für 2G entschieden hat, also drinnen nur Geimpfte und Genesene bewirtet, ist nun der digitale Nachweise nötig. Aber beim Lokal gleich nebenan, das sich für 3G entschieden hat und also auch Getestete reinlässt, reicht weiter der gelbe Ausweis, der angeblich fälschungsanfälliger ist?
Soll das eine Werbung für 2G-Gaststätten und Veranstaltungsorte sein? Weil man und frau dort sicherer vor Menschen sind, die genug kriminelle Energie besitzen, ihren gelben Impfausweis zu fälschen? Und warum soll es beispielsweise bei Sportveranstaltungen nicht genauso wichtig sein, die Besucher vor anderen Zuschauern oder Mitsportlern zu schützen, die eigentlich gar nicht geimpft sind?
Grundsätzlich setzt das ganze System ohnehin voraus, dass alle Inhaber und Betreiber wirklich jeden Nachweis genau kontrollieren. Das passiert manchmal tatsächlich, manchmal aber auch nicht, so wie im Zug bei der Kontrolle der Bahncard als Ermäßigungsnachweis.
Zurück lässt die Senatsentscheidung Menschen, die sich all diese Fragen stellen und nun vielleicht teilweise noch mehr am ganzen Regelwerk zweifeln. Nötig war das nicht.
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