■ DDR-Politiker zu Recht enteignet: Vermögen wird jetzt eingezogen
Berlin (dpa/taz) – Das 1990 gesperrte Vermögen des früheren SED-Politbüromitglieds Hermann Axen in Höhe von 123.000 Mark wird jetzt eingezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf, die einer Klage der Axen-Erben stattgegeben hatte. (Az.: BVerwG 3 B 258.97) Nach Auskunft der Bundestagsverwaltung ist zu erwarten, daß nun die Rechtstreitigkeiten um die Vermögenseinziehungen bei Erich Mielke, Willi Stoph, Günther Mittag und Harry Tisch entsprechend ausgehen. Ein Sonderausschuß der DDR-Volkskammer hatte 1990 entschieden, die Kontoguthaben von 18 Angehörigen des DDR-Machtapparats einzuziehen, weil sie Staatsausgaben für persönliche Zwecke veranlaßt hätten.
Zur Begründung erklärte das Gericht, in dieser Art von Rechtstreitigkeiten sei einigungsbedingt überhaupt keine Berufung zulässig gewesen. Darum ist die Entscheidung der zweiten Instanz zugunsten der Axen-Erben nichtig.
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