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Vermieter gewinnt Klage gegen AfDAfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle räumen

Die rechtsextreme Partei muss ihre Zentrale in Berlin verlassen. Wegen der Party nach der Bundestagswahl auf dem Hof darf der Vermieter ihr kündigen. Aber erst zum Herbst 2026.

dpa/afp/taz | Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin räumen – allerdings erst im nächsten Jahr. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag und gab damit einer entsprechenden Klage des Vermieters der Immobilie statt. Eine Güteverhandlung zwischen dem Vermieter und Vertretern der AfD über die Nutzung der Immobilie im Stadtteil Wittenau war in der vergangenen Woche gescheitert.

Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch.

Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden.

Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.

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