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Streit um AfD-ParteizentraleFeiern, bis der Gerichtsvollzieher kommt

Die AfD könnte aus ihrer Bundesgeschäftsstelle in Berlin fliegen. Am Freitag wurde am Landgericht verhandelt, ein Urteil soll nächste Woche fallen.

Nicolai Kary

Aus Berlin

Nicolai Kary

Seit 2022 hat die AfD ihre Parteizentrale in Wittenau im Berliner Bezirk Reinickendorf. Nun droht der Partei allerdings der vorzeitige Rauswurf: Im April reichte Lukas Hufnagl, Geschäftsführer der Eigentümer-GmbH „Quercus Grund“, eine Räumungsklage gegen die AfD ein. Weil eine außergerichtliche Einigung scheiterte, wurde darüber am Freitagvormittag am Berliner Landgericht II verhandelt.

Weil die AfD vorab keine Abmahnungen erhalten hatte, ging es dabei auch um die Frage, ob eine außerordentliche Kündigung in dem Fall rechtmäßig ist. Ein Urteil kündigte der Richter für Ende nächster Woche an.

Ausgangspunkt des Streits um die Immobile am Eichhorster Weg 80 ist die Wahlparty der extrem rechten Partei zur Bundestagswahl 2025. Im Innenhof des Gebäudes waren Pavillons aufgebaut und es wurde gegrillt. Die erforderliche Genehmigung hatte sich die AfD vorab nicht eingeholt.

Zudem wurde im Zuge der Wahlparty das Parteilogo auf die Fassade des Gebäudes projiziert. Die Vermieterin hatte der AfD politische Werbung am Gebäude allerdings schon kurz nach dem Einzug untersagt. Zudem soll es anderen Mie­te­r:in­nen während der Wahlparty nicht möglich gewesen sein, das Gebäude zu betreten. Hufnagl kündigte der Partei deshalb fristlos und forderte sie auf, bis zum 31. März auszuziehen. Dem kam die AfD nicht nach.

Deswegen die Räumungsklage, die Hufnagl und sein Rechtsanwalt am Freitag mit „vorsätzlichen Vertragsverstößen“ rechtfertigten. In einer vorgeschalteten Güteverhandlung schmetterte Hufnagl Vorschläge der AfD über mögliche Mieterhöhungen ab. Die Einigungsvorschläge der AfD seien eine „Farce“ und „an Absurdität nicht zu überbieten“, echauffierte sich der Vermieter.

Das Ende ist nah

Bei den „grundsätzliche Vorstellungen“ sei man „so weit auseinander“, dass es gar keinen Sinn mache, über eine Einigung zu sprechen. Die AfD hatte eine Mieterhöhung von sechs Prozent vorgeschlagen, sofern die Mietverträge bis Ende November 2026 bestehen bleiben. Ihr ging es wohl auch darum, ein mögliches Auszugsdatum so weit wie möglich hinauszuzögern. Spätestens Ende 2026 endet das Mietverhältnis für die AfD so oder so: Vorsorglich hat Hufnagl der Partei zu diesem Termin auch fristgerecht gekündigt.

Bei der AfD machte sich am Freitag merkliche Anspannung breit. Auf die Frage, ob die Partei bereits eine neue Immobile in Aussicht habe, reagierte der stellvertretende AfD-Bundessprecher Kay Gottschalk noch vor der Verhandlung ausweichend. Man suche derzeit nach einer Immobilie, gab er an. Was die Gerichtsverhandlung angeht, gab sich Gottschalk gelassen. Von eigenen Fehlern war keine Rede, stattdessen flüchtete er sich zunächst wie gewohnt in die Opferrolle: Die Auseinandersetzung sei „politisch aufgeladen, juristisch instrumentalisiert und medial inszeniert“. Dabei handele sich um eine „rein wirtschaftliche Auseinandersetzung“, so Gottschalk.

Mit Blick auf die ungenehmigte Wahlparty im Innenhof des Gebäudes sprach der Vorsitzende Richter dann aber von „klaren Vertragsverstößen“ seitens der AfD. Etwas kleinlaut räumte Gottschalk deshalb nach der Verhandlung doch einen Fehler ein. Ob dieser Verstoß jedoch für eine außerordentliche Kündigung ausreicht, bleibt abzuwarten.

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