1995 scheiterte der Anschlag auf ein Abschiebegefängnis. Drei Verdächtige werden noch verfolgt. Mit Spitzfindigkeiten wird die Verjährungsfrist umgangen.
Im Juli ist ein 94-jähriger ehemaliger SS-Mann verurteilt worden. Der Historiker Frank Bajor über die Frage, warum vielen der Prozess gar nicht erst gemacht wurde.
Wer wissentlich Raubkunst besitzt, soll sich bei einem Rechtsstreit nicht mehr auf eine Verjährungsfrist berufen können. Das fordert der Freistaat Bayern im Bundesrat.