Verhandlungen zu TTIP: Geheimhaltung auf dem Prüfstand

Mehrere NGOs beschweren sich wegen mangelnder Transparenz bei der Europäischen Bürgerbeauftragten. Die prüft nun eine Untersuchung.

Protest mit Stickern: Aktivistin auf einer Anti-TTIP-Demo in Brüssel Bild: reuters

BERLIN taz | Der EU-Kommission droht eine Untersuchung durch die EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly. Der Grund: Die Kommission hatte fünf Nichtregierungsorganisationen den Einblick in geheime TTIP-Dokumente verweigert. Die NGOs hatten daraufhin Beschwerde bei O’Reilly eingereicht. Die Ombudsfrau lässt derzeit prüfen, ob der Vorfall die Bedingungen für eine solche Untersuchung erfüllt.

Die NGOs wollten bereits im Februar 2014 das Verhandlungsmandat der EU einsehen. Konkret ging es ihnen um Papiere über die umstrittenen Schiedsgerichte ISDS. Außerdem forderten die Organisationen Einblick in eine Reihe von Texten, die die Zusammenarbeit mit den USA bei Regulierungsfragen und umweltpolitisch relevanten Themen betreffen. Darüber diskutieren die TTIP-Chefunterhändler der EU und der USA in dieser Woche in Brüssel.

Den Beschwerdeführern zufolge müsse die Kommission die Dokumente offenlegen, da sie von öffentlichem Interessen seien. Die Kommission gab an, die Papiere würden erst nach der aktuellen Verhandlungsrunde, nach Diskussion mit dem Rat und dem EU-Parlament und erst nachdem sie den USA mitgeteilt wurden, öffentlich gemacht.

Nachdem auch das Generalsekretariat der EU-Kommission nur auf die bereits veröffentlichten Papiere verwies, legten das Corporate Europe Observatory, ClientEarth, Friends of the Earth Europa, das Europäische Umweltbüro und der Europäische Journalistenverband Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten ein. Darin kritisieren sie, die Kommission ignoriere die Transparenzverpflichtungen der Aarhus-Konvention – ein internationales Abkommen, das der Öffentlichkeit ein Anrecht auf umweltpolitische Informationen durch die Behörden zugesteht.

Sie missachte auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli vergangenen Jahres. Demnach kann der Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen der Zugang zu institutionellen Dokumenten verweigert werden – Dokumente mit internationalem Bezug zählten nicht automatisch dazu.

Voraussetzungen überprüfen

In den nächsten Tagen wird sich entscheiden, ob die Beschwerde die Voraussetzungen für eine Untersuchung erfüllt. Wenn ja, könnte die Bürgerbeauftragte eine Stellungnahme der Kommission einfordern und prüfen, ob die angefragten Dokumente zu Recht zurückgehalten wurden. Dann könnte sie eine Empfehlung bei der Kommission einreichen – die allerdings nicht bindend ist.

„Wenn die Ombudsfrau eine Untersuchung eröffnen wird, wird die Kommission selbstverständlich kooperieren und innerhalb der zeitlichen Vorgaben antworten“, sagt Reinhardt Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission. Ihm zufolge sind einige der Dokumente, auf die sich die Beschwerde beziehe, bereits veröffentlicht worden. Weitere Veröffentlichungen sollten folgen, kündigte er an.

In Brüssel waren am Dienstag Interessenvertreter und NGOs eingeladen, ihre Vorschläge zu den verhandelten Themen einzubringen. Am Nachmittag fand eine Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Gespräche statt.

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