Vergewaltigungsprozess in Berlin: Deutliche Hinweise auf Betäubungsmittel
Am dritten Verhandlungstag im Fall Frank S. sagt eine rechtsmedizinische Sachverständige aus. Sie hat die Videos gesichtet, die S. von den Taten gemacht hat.
Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Am dritten Verhandlungstag im Fall Frank S. vor dem Kriminalgericht in Moabit hat eine Rechtsmedizinerin als Sachverständige die Tatvideos eingeordnet. Die Ärztin am Institut für Rechtsmedizin der Charité gab an, in den Aufnahmen Symptome bei S.’ Opfern erkannt zu haben, die durch die Gabe von Schmerz-, Beruhigungs- und Betäubungsmitteln, aber auch erhöhten Alkoholkonsum zu erklären seien.
Dem 68-jährigen S. wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, 14 Frauen in seiner Wohnung betäubt und anschließend vergewaltigt zu haben. Die Taten soll er auf Video aufgenommen haben. Fünf der Frauen treten als Nebenklägerinnen auf. Die Zahl der Geschädigten soll aber weitaus höher sein: Mutmaßlich waren bis zu 59 Frauen Opfer von Frank S.
Ein neues Behördengutachten hat laut dem Vorsitzenden Richter mittlerweile ergeben, dass beim Beschuldigten eine flüssige Mischung der Substanzen Etizolam und GHB aufgefunden wurde. Auch GBL wurde in den Asservaten gefunden. Etizolam gehört zur Familie der Benzodiazepine, also der verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittel, ist allerdings in Deutschland nicht auf dem Markt zugelassen.
GHB steht für Gammahydroxybuttersäure und ist allgemein unter „Liquid Ecstasy“ oder als K.-o.-Tropfen bekannt. Ebenso GBL, das für Gamma-Butyrolacton steht. Beide Substanzen werden vor allem in missbräuchlichen Kontexten als sogenannte Date-Rape-Drugs angewandt. Sie zählen zu den Betäubungsmitteln.
Besonders geringes Toleranzfenster
Die Rechtsmedizinerin sagte am Freitag, eine Überdosierung könne bei GHB schnell zu einer verlangsamten oder verflachten Atmung, Krampfanfällen und sogar zu Bewusstseinsverlust oder Tod führen. Das liege an dem besonders kleinen Toleranzfenster, in dem das Medikament gut verträglich sei. Für seine Anwendung sei medizinische Fachexpertise zwingend notwendig. Das Medikament komme zum Beispiel bei der Behandlung einer Narkolepsie zur Anwendung.
Zudem könne die Kombination von Medikamenten mit Alkohol dazu führen, dass sich die Wirkung addiere oder vervielfache, sagte die Ärztin. Auch individuelle Faktoren wie Vorerkrankungen oder das Körpergewicht spielten dabei eine Rolle.
Laut der Sachverständigen sind die Geschädigten auf den von ihr gesichteten Videos in einem augenscheinlich schlafenden Zustand zu sehen. Teilweise seien Schnarchgeräusche zu vernehmen, während sexuelle und auch penetrative Handlungen an ihnen vorgenommen werden. In manchen Fällen gebe es darauf keine erkennbare Reaktion, in anderen wiederum seien unkoordinierte Abwehrbewegungen zu erkennen. Die Medizinerin meinte auch, die Worte „Nein“ oder „Ich will nicht“ ausgemacht zu haben.
Lebensgefährliches Erbrechen in Rückenlage
Die Kommunikation sei in den Aufnahmen generell reduziert, sagte sie, nur manchmal seien einzelne Worte zu vernehmen. Eine Betroffene weine und äußere thematisch nicht zur Situation passende Inhalte. Die Sachverständige schließt daraus auf eine erhebliche emotionale und kognitive Beeinträchtigung der Frauen in der Situation. Dabei hob sie im Gerichtssaal besonders hervor, dass Betroffene trotz Erinnerungslücken ansprechbar erscheinen können. Das lasse jedoch keinen Schluss darauf zu, dass eine Fähigkeit zur Einwilligung bestehe.
Manche der Geschädigten hätten sich während der Aufnahmen erbrochen, gewürgt oder gehustet. Als besonders dramatischen Fall schilderte sie, dass sich eine Geschädigte in Rückenlage erbrochen habe, ohne sich in Reaktion darauf auf die Seite zu drehen. Diese Situation ist lebensbedrohlich und der Grund dafür, wieso in Erste-Hilfe-Kursen die stabile Seitenlage einstudiert wird: Wer Erbrochenes inhaliert, ist gefährdet, daran zu ersticken.
Am Nachmittag wurden einige der Videos auch im Gerichtssaal abgespielt. Auf Antrag von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung wurde die Öffentlichkeit allerdings davon ausgeschlossen. Zur weiteren Bewertung der Taten soll nun an einem weiteren Verhandlungstag eine toxikologische Sachverständige geladen werden. Am nächsten Verhandlungstag –dem kommenden Dienstag – wird die Lebenspartnerin des Beschuldigten angehört.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert