Vergewaltigung an US-Universität: Ein schrecklicher Prozess
Ein Sportstar vergewaltigt an der Uni Stanford eine bewusstlose Frau. Er schiebt Alkohol als Grund vor und erhält eine sehr geringe Strafe.
Mit großen blauen Augen schaut Brock Turner in die Kamera. Erschrocken sieht er aus und sehr jung, sogar für seine 20 Lenze. Es ist das Täterfoto, das die Polizei anfertigte, als sie ihn festnahm. Er ist ein Topschwimmer, gerade erst in der kalifornischen Eliteuni Stanford zugelassen, einer dieser Athletenstars, die über den Sport den Aufstieg vom Nobody aus dem Mittleren Westen zum Studenten an der Uni geschafft haben.
Diese blauen Augen schauen die AmerikanerInnen seit März aus Zeitungen, Fernsehbildern und im Netz an – doch sie rufen wenig Mitleid hervor: Brock Turner ist verurteilt, weil er auf einer Party eine Studentin vergewaltigt hat, die offenbar nicht bei Bewusstsein war. Nun reist das Bild des Spätpubertierenden weiter durch die Welt, denn er hat für die Tat nur eine sechsmonatige Haftstrafe und einen Eintrag ins Register für Sexualtstraftäter bekommen.
Möglich wären bis zu 14 Jahre Haft gewesen, die Staatsanwaltschaft hatte 6 Jahre gefordert. Der Richter fühlte mit dem Täter, eine längere Haftstrafe könnte einen gefährlichen Einfluss auf den Jungen haben, erklärte er. Der Vater des Jungen hatte einen Brief ans Gericht geschrieben: Der Junge sei mit dem College-Alltag nicht zurechtgekommen und habe zu viel getrunken. Er esse nicht mal mehr sein Lieblingssteak: Rib Eye. Niemals sei er in seinem Leben gewalttätig geworden, auch nicht in der besagten Januarnacht 2015.
Brock Turner hat nie gestanden. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Strategie: Der Sex sei einvernehmlich gewesen, das Opfer habe erst im Nachhinein einen Filmriss gehabt. Der Junge äußerte sich also im Sinne seines Verteidigers – und leugnete. Der Anwalt versuchte, das Opfer zu diskreditieren, das Bild einer promiskuitiven Schlampe mit Alkoholproblem zu entwerfen. Vergeblich: Zwei Zeugen hatten gesehen, wie Brock die Frau sexuell attackierte, die sich nicht bewegte und offenbar bewusstlos war. Sie hatten gerufen, er war weggerannt. Die Jury glaubte ihm nicht, er wurde verurteilt. Und leugnete bis zum Schluss.
Opfer weniger sichtbar
Emily Doe hat kein Gesicht. Sie ist das Opfer. Geschützt vor der Öffentlichkeit, aber dadurch auch weniger sichtbar. Emily Doe ist ein Name wie die deutsche Erika Mustermann. Ihr zerstörtes Leben kam in dem Urteil nur noch als „Ja, aber“ vor. Schlimm für sie, aber man kann doch diesem Jungen nicht das Leben zerstören. Eine Gefängnisstrafe, so hatte der Vater geschrieben, „das ist ein hoher Preis für 20 Minuten Aktion“. Sein Sohn verspricht nun, sich gegen Binge Drinking und sexuelle Promiskuität auf dem Campus einsetzen.
Das war eins zu viel für Emily Doe. Es wurde nicht ein Leben, sondern zwei Leben wurden zerstört, schreibt sie in einer 13-seitigen Stellungnahme, die im Internet nachlesbar ist. Sie schreibt gut und eindringlich, der Text wurde berühmt. Sie sei zu betrunken gewesen, um noch in irgendeiner Weise ihr Einverständnis geben zu können. Aber das habe Brock Turner auch überhaupt nicht interessiert.
Und nun erfährt die Welt, was vor Gericht mit Opfern von Vergewaltigungen passiert. Sie beschreibt akkurat die Geschichte einer Retraumatisierung durch einen Täter, der lügt. Der die Tat nicht anerkennt. Der behauptet, sie habe nie stattgefunden. Und der denkt, das Problem sei das Trinken von Alkohol. Dessen Vater ein Verbrechen als „20 Minuten Aktion“ bezeichnet und sich Sorgen macht, weil der Sohn sein Rib-Eye-Steak nicht mehr mag. Der auch noch belohnt wird in Form einer milden Strafe. Und plötzlich ist die Tat schon fast verschwunden. Das nennen Fachleute schon seit einiger Zeit „Rape Culture“ – Vergewaltigungskultur.
Das Netz tobt. Auf Change.org wird eine Petition zur Absetzung des Richters Aaron Persky innerhalb von zwei Tagen von 200.000 Menschen unterzeichnet. „Richter Persky hat nicht gesehen, dass die Tatsache, dass Brock Turner ein weißer männlicher Starathlet an einer prestigeträchtigen Universität ist, ihn nicht zur Nachsicht berechtigt“, heißt es darin unter anderem. Hat dieses Verfahren das Zeug zu einem Wendepunkt in der Rape Culture?
Rechtssystem muss auch Opfer schützen
Eher nicht: Juristisch ist doch alles korrekt gelaufen, sagen manche Kommentatoren. Der Junge ist verurteilt. Doch die Verteidigungsstrategie war darauf angelegt, eine Gegnerin zur Strecke zu bringen, als herrsche Waffengleichheit und „der Bessere möge gewinnen“. Wie ein Spiel.
Dass der Einsatz in diesem Spiel die Zerstörung der Persönlichkeit eines Opfers ist, das schon lange keine Lieblingssteaks mehr isst, nimmt die Justiz bisher nur zur Kenntnis. Da ist etwas falsch. Das wird nicht dadurch richtiger, dass man das Leben des Täters mit zerstört, ihn zum Beispiel in einem öffentlich einsehbaren Register für Sexualstraftäter führt. „Suchen Sie hier nach Name oder Wohnort“, lädt die Internetseite der kalifornischen Polizei ein.
Das Rechtssystem muss nicht nur von der Unschuldsvermutung ausgehen und Resozialisierung anstreben, sondern es muss auch Opfer schützen. An diesem Punkt sind wir noch lange nicht. Und so lange wird es quälende schreckliche Vergewaltigungsprozesse geben.
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