Vergabe der TV-Rechte: Erste Liga auch am Montagabend
Die Bundesliga hat ihre TV-Pakete vorgestellt. Wichtigste Neuerungen: die Montagsspiele und dass keiner mehr alles haben darf.
Bis Anfang Juni will die Deutsche Fußball-Liga (DFL) entscheiden, wer ab 2017 die Livespiele und Zusammenfassungen der Bundesliga übertragen darf. Und ja, es wird kompliziert.
Am Spielplan ändert sich Folgendes: Zehn „Ausweichspiele“ der 1. Bundesliga soll es laut DFL-Geschäftsführer Christian Seifert ab 2017 geben – fünf am Sonntag (Anstoß um 13.30 Uhr) und fünf am Montag (20.30 Uhr). Damit präsentierte er genau das, was die meisten Fans nicht wollen: eine weitere Zersplitterung des Spieltags.
Auf acht, womöglich gar neun Livespielpakete sowie sieben Zusammenfassungspakete für die Erste und Zweite Liga können Sky, ARD, und wer sonst noch Interesse hat (Telekom? Springer? Amazon? Discovery? RTL?), bieten. Exklusiv für das Pay-TV bleiben die Livespiele am Freitagabend, die Konferenz und die Einzelspiele am Samstag um 15.30 Uhr sowie fast alle Zweitligapartien. Neu ist, dass auch die Relegation zur Bundesliga live nur im Bezahlfernsehen zu sehen sein wird. Für die Spiele am Samstagabend (18.30 Uhr) sowie Sonntag (15.30 Uhr und 18 Uhr) und für die Zweite Bundesliga am Montag können sich sowohl Free- als auch Pay-TV-Anbieter bewerben.
Auf jeden Fall frei empfangbar wird je ein Spiel zum Saisonauftakt, zum Rückrundenstart und am 17. Spieltag kurz vor Weihnachten sein. Dazu die Relegation zur Zweiten Liga und der Supercup.
Keiner darf alles haben
Neu ist auch, dass, sollte sich ein Anbieter alle Bundesliga-Livepakete sichern, ein weiteres Paket geschnürt wird: ein „OTT-Paket“. OTT steht für „Over The Top“ und bedeutet nichts anderes als eine Verbreitung via Internet. Das OTT-Paket beinhaltet pro Spieltag drei Livespiele, die dann zwar im linearen TV beispielsweise bei Sky (wenn es denn alle linearen Übertragungsrechte bekommt) laufen, aber nicht via Sky Go angeboten werden dürften, sondern von einem anderen Anbieter auf Computer und mobile Endgeräte gestreamt würden.
Damit erfüllt die DFL eine Auflage des Bundeskartellamts. Das hatte schon am Montag klargemacht, dass es bei den Liveübertragungen zumindest keine Exklusivität im Netz geben darf. „Wir haben Wert gelegt auf Regelungen, die sicherstellen, dass im Ergebnis mehr als ein einziger Bieter die Live-Rechte erwirbt“, sagte dessen Präsident Andreas Mundt.
Allerdings könnte trotz dieser sogenannten No Single Buyer Rule ein Käufer des OTT-Pakets diese Spiele dann neben einer exklusiven Ausstrahlung auch über die Plattform von Sky oder einem anderen Rechte-Inhaber, der sich fast alle Spiele gesichert hat, zeigen. Zumindest schloss Kartellamtschef Mundt diese Möglichkeit ausdrücklich nicht aus: „Wie die Erfahrungen aus anderen Ländern – zum Beispiel England – zeigen, führt ein solches Modell meist nicht dazu, dass der Verbraucher am Ende mehr als ein Abonnement benötigt, um alle Spiele sehen zu können. So können sich die Rechteinhaber gegenseitig auch Unterlizenzen einräumen.“
„Sportschau“ könnte bleiben
Bei den Zusammenfassungen bleibt im Wesentlichen alles beim Alten. Die ARD könnte mit ihrer „Sportschau“, wenn sie die Rechte bekommt, wieder ab 18.30 Uhr die Erst- und Zweitligapartien vom Samstag zeigen (an zehn Spieltagen allerdings nur mit vier Erstligaspielen vom Nachmittag); und das ZDF könnte später am Abend in seinem „Sportstudio“ die Highlights zeigen, inklusive des vermeintlichen Topspiels von 18.30 Uhr.
Als Zielkorridor für das „attraktivste Medienrecht in Deutschland und eines der attraktivsten Medienrechte der Welt“ gab DFL-Geschäftsführer Seifert 1,1 bis 1,5 Milliarden Euro an. So viel wollen die 36 Erst- und Zweitligisten ab 2017 mit den TV-Rechten verdienen. Zum Vergleich: 2016/2017 streicht die DFL 844 Millionen Euro ein.
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