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Verfassungsklage von Uber wird zum Bumerang

Frankreich Die Richter erklären die Vermittlung privater Fahrer durch die Firma für illegal

Nun kann der Strafprozess gegen die Direktoren beginnen

taz | Das Geschäftsmodell des US-Dienstleisters Uber Pop steht in Frankreich vor dem Aus. Die von dem Unternehmen organisierte kommerzielle Vermittlung von privaten Fahrern zum Personentransport in ihren Fahrzeugen ist illegal. Das hat das höchste Verfassungsgericht am Mittwoch im Grundsatz entschieden.

Die US-amerikanische Online-Dienstleistungsfirma hat sich diese klare Ansage selbst zuzuschreiben. Es hatte versucht, einen Prozess vor dem Pariser Berufungsgericht mit der Verfassungsklage abzuwenden. Dass diese nun in allen Punkten abgelehnt wurde, machte sie für Uber zu einem Bumerang.

Die Uber-Vertreter hatten vergeblich geltend gemacht, dass ein Verbot ihrer Vermittlungsaktivitäten automatisch verheerende Folgen für andere Beförderungsangebote haben würde – namentlich die Limousinen mit Fahrern oder Carsharing, die in Frankreich gerade ihren ersten Boom erleben.

Die Richter waren indes der Ansicht, dass diese Transportmöglichkeiten wie die Taxis separat und klar gesetzlich geregelt und keineswegs mit Uber zu vergleichen seien.

Diese Klarstellung bedeutet nun zunächst, dass der Strafprozess gegen die Direktoren von Uber France und Uber Europa nun wie geplant am30. September stattfinden kann. Den beiden Angeklagten werden unter anderem irreführende Geschäftspraktiken und die illegale Speicherung persönlicher Daten vorgeworfen. Ihnen drohen neben dem Verbot ihrer geschäftlichen Aktivität eine Haftstrafe von zwei Jahren sowie bis zu 300.000 Euro Geldbuße. Auch das Unternehmen selbst muss sich vor Gericht verantworten.

Hocherfreut über die Richter zeigten sich die Taxi-Unternehmen in Paris und Marseille, die sich von Beginn an gegen die nicht regulierte Konkurrenz aus dem Internet gewehrt und mit Demonstrationen und Straßenblockaden Druck auf die Behörden gemacht hatten. Sie haben jetzt eine entscheidende Runde gewonnen.

Immerhin sollten die in der Hauptstadtbevölkerung nicht besonders beliebten Taxifahrer etwas aus dem Konflikt gelernt haben: Auch ohne den Druck durch die Konkurrenz Uber ­gehört ein bisschen mehr Freundlichkeit und Entgegenkommen im Kundendienst und bei den Tarifen zum Geschäft und ist kein Luxus.

Rudolf Balmer

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