Verfahren in Mallorca: Historischer Prozess gegen Königshaus
Die Schwester des Königs und ihr Ehemann sollen sich schamlos bereichert und Steuern hinterzogen haben.
Mit Cristina steht erstmals ein Mitglied der spanischen Königsfamilie vor Gericht. Cristina wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen zur Last gelegt. Ihr droht eine hohe Geldstrafe. Ihr Gatte Urdangarin muss mit bis zu 19,5 Jahren Haft rechnen.
Die Liste seiner Delikte reicht von Vorteilnahme und Amtsmissbrauch über Unterschlagung, Dokumentenfälschung, Betrug, Steuerhinterziehung bis hin zur Geldwäsche. Er soll zusammen mit seinem Partner Diego Torres, dem 16,5 Jahre Haft drohen, ein breites Netzwerk aus Unternehmen im In- und Ausland rund um Nóos aufgebaut haben, um sich persönlich zu bereichern. Infantin Cristina war an mehreren dieser Unternehmen direkt beteiligt.
Bei den restlichen 15 Angeklagten handelt es sich um mehrere Nóos-Mitarbeiter sowie um hohe Politiker wie den ehemaligen Regierungschef der Balearischen Inseln, Jaume Matas, und hohe Mitglieder der Regionalverwaltung aus Valencia. Sie gehören alle der in Spanien regierenden Partido Popular von Ministerpräsident Mariano Rajoy an.
Viel Geld der Steuerzahler verbrannt
Nóos kassierte von Regionalregierungen und Stadtverwaltungen für Studien sowie für die Vorbereitung von Sportveranstaltungen und kulturellen und touristischen Events Millionenbeträge, ohne entsprechende Gegenleistungen zu erbringen. Insgesamt soll das Netzwerk 6,2 Millionen Euro unterschlagen und in Steuerparadiese verschoben haben.
Das letzte Glied in der Kette war eine Gesellschaft mit dem Namen Aizoon, deren einzige Teilhaber Cristina und ihr Ehemann waren. Hier landeten mindestens 1,2 Millionen Euro zum persönlichen Gebrauch.
Beim Hauptverfahren sollen über 320 Zeugen geladen werden. Unter ihnen sind so bekannte Politiker wie der ehemalige konservative Wirtschaftsminister und späterer Direktor des Internationalen Währungsfonds Rodrigo Rato.
Der Anwalt von Cristina versuchte beim Verhandlungsauftakt eine Einstellung des Verfahrens gegen seine Mandantin zu erwirken. Da nur die Nebenkläger in der Infantin für die Steuerhinterziehung eine „notwendige Komplizin“ sehen und die Staatsanwaltschaft nicht gegen sie vorgehe, müsse die Anklage fallen gelassen werden. Ein ähnlicher Antrag der Verteidigung wurde während der sechs Jahre dauernden Ermittlungen bereits zurückgewiesen.
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