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Verfahren gegen SS-Mann abgelehntVorwürfe nicht nachweisbar

Das Landgericht Köln lehnt ein Verfahren gegen 89-Jährigen wegen mutmaßlicher Beteiligung am Massaker in Oradour-sur-Glane 1944 ab.

Die Überreste des alten Dorfes Oradour-sur-Glane sind heute eine Mahn- und Gedenkstätte. Bild: dpa

BERLIN taz | Der ehemalige Waffen-SS-Mann Werner C. wird wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an dem Massaker im französischen Oradour nicht vor Gericht gestellt. Das Landgericht Köln lehnte am Dienstag die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den heute 89-Jährigen mit der Begründung ab, dem Rentner seien die Anklagevorwürfe wahrscheinlich nicht nachzuweisen.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte C. wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, zusammen mit anderen SS-Männern mindestens 25 Menschen ermordet zu haben.

Weiterhin wurde ihm Beihilfe zum Mord an mehreren hundert Menschen zur Last gelegt, weil C. Absperr- und Bewachungsaufgaben übernahm oder Brennmaterial in die Dorfkirche trug, in der die zusammengetriebenen Frauen und Kinder anschließend bei lebendigem Leib verbrannt wurden. Ein wichtiges Beweismittel war dabei eine Kompanieliste, auf der C.s Name verzeichnet ist.

Bei dem Massaker in Oradour-sur-Glane waren am 10. Juni 1944 insgesamt 642 Menschen von der SS ermordet worden, darunter 254 Frauen und 207 Kinder. Beteiligt daran waren etwa 120 Soldaten des SS-Panzergrenadierregiments „Der Führer“.

Der damals 19 Jahre alte MG-Schütze Werner C. hat in seinen Vernehmungen bestätigt, am Tag des Massakers in Oradour anwesend gewesen zu sein. Er bestritt aber jede Tatbeteiligung. „Keinen einzigen Schuss habe ich abgegeben“, sagte er. Diese Darstellung werde „mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln voraussichtlich nicht zu widerlegen sein“, begründete nun das Gericht die Ablehnung eines Prozesses.

Oberstaatsanwalt Andreas Brendel, der die Anklage vertrat, zeigte sich von der Entscheidung des Kölner Landgerichts „überrascht“. Er will nach Vorliegen der Entscheidung prüfen, ob er dagegen Beschwerde einlegt.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund – zuständig für NS-Verbrechen in NRW – prüft derzeit eine Anklageerhebung wegen Beihilfe zum Mord gegen einen Wachmann im Vernichtungslager Auschwitz, sagte Brendel der taz. Der heute 92 Jahre alte, in Ostwestfalen lebende Verdächtige habe zweieinhalb Jahre in Auschwitz verbracht. Ermittlungen gegen zwei weitere mutmaßliche Auschwitz-Wachmänner musste Brendel dagegen einstellen.

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3 Kommentare

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  • „Keinen einzigen Schuss habe ich abgegeben“

     

    Die Frauen und Kinder wurden ja auch lebendig in der Kirche eingesperrt und verbrannt.

    Der wohlmeinende und verharmlosende Umgang mit diesen Kriegsverbrechern ist eine Schande und wäre ohne die Fortsetzung der Nazi-Strukturen und der Nazi-Justiz in der späteren BRD gar nicht möglich gewesen. Es gab in Deutschland nicht eine Verurteilung dieser feigen Taten. Damit entsteht der absurde Eindruck von Opfern ohne Tätern.

    • @Rainer B.:

      und in der DDR,1956 waren 46% der DDR Parlamentarier in der Volkskammer mit brauner Vergangenheit, der SSD war ein direkter Nachfolger der Gestapo, aber natürlich waren in der DDR nur die guten Nazis, die bösen waren alle in der BRD!

      • @Georg Schmidt:

        Dass es in der DDR keine Nazis gegeben hätte, hab ich nie und würde ich auch nie behaupten. Ich bin aber nunmal in der BRD aufgewachsen und habe den verlogenen Umgang mit der Nazi-Vergangenheit nur dort miterlebt. Die DDR spielte bei den damaligen Verfahren - sofern es überhaupt dazu kam - kaum eine Rolle, was natürlich nicht heißt, dass dort eine nazifreie Zone war.