Verfahren gegen G20-Mitläufer: Richterin doch unbefangen

Reicht Marschieren mit Gewaltbereiten, um für deren Taten verurteilt zu werden? Das Verfahren gegen fünf G20-Gegner hatte zu platzen gedroht.

Demonstranten stehen mit einem Transparent mit der Aufschrift "United we stand" vor dem Landgericht in Hamburg

Wegweisender Prozess: Unterstützer demonstrieren vor dem Landgericht in Hamburg Foto: dpa

HAMBURG taz | Der Elbchaussee-Prozess kann am Mittwoch weitergehen. Das Verfahren gegen fünf G20-Gegner hatte zu platzen gedroht. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter um die Vorsitzende Anne Meier-Göring gestellt. Der wurde am Dienstag abgelehnt.

Es war bereits der zweite Befangenheitsantrag gegen die Richter*innen, wie der Verteidiger Matthias Wisbar der taz sagte. Auch dieses Mal hat nun eine unbeteiligte Kammer des Landgerichts den Antrag zurückgewiesen.

Als Grund für die Befangenheit hatte die Staatsanwaltschaft Telefonate zwischen der Richterin und den Verteidiger*innen angeführt. Es seien Gespräche gezielt an der Staatsanwaltschaft vorbeigeführt worden, so der Vorwurf. Das Landgericht sieht dafür keine Anhaltspunkte.

Die Richterin habe die Verteidiger*innen lediglich angerufen, um zu erfahren, ob für den nächsten Prozesstermin Einlassungen der Angeklagten zu erwarten seien. Den Inhalt der Telefonate habe sie den anderen Verfahrensbeteiligten mitgeteilt.

Keine Straftat selbst begangen

Angeklagt sind vier G20-Gegner aus Hessen und ein Franzose. Ihnen wird vorgeworfen, am Morgen des 7. Juli 2017 an einem Aufzug in der Elbchaussee teilgenommen zu haben, bei dem ein geschätzter Sachschaden von einer Million Euro entstanden war.

Etwa 200 G20-Gegner*innen waren ungestört von der Polizei eine halbe Stunde lang durch Altona gezogen, hatten Mülleimer und PKW angezündet und Scheiben eingeschmissen. Das Pikante an dem Verfahren ist, dass keinem der vier hessischen Angeklagten vorgeworfen wird, selbst eine Straftat begangen zu haben. Lediglich der Franzose soll einen Böller geworfen haben.

Trotzdem will die Staatsanwaltschaft die fünf für alle rund 100 Taten, die mutmaßlich aus dem Aufzug begangen wurden, haftbar machen. Durch ihre Anwesenheit hätten sie „psychische Beihilfe“ geleistet. Kommt die Staatsanwaltschaft damit durch, würde das eine massive Einschränkung des Versammlungsrechts bedeuten. Man müsste vor jeder Demo überlegen, ob jemand Straftaten begehen könnte, für die man gegebenenfalls mithaften muss.

Demo oder keine Demo?

Ein Kernpunkt des Prozesses wird daher sein, zu klären, ob der Zug durch die Elb­chaussee überhaupt eine Demo war. Laut den Verteidiger*innen war es ein „demonstrationsähnliches Geschehen“, da es ein Fronttransparent gab und Parolen gerufen wurden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe mit einer Demo nichts zu tun, es sei ihr lediglich um Gewalt und Zerstörung gegangen.

Die Hauptverhandlung wird mindestens bis September laufen. Richterin Meier-Göring hat angekündigt, mehr Zeugen zu laden als geplant, weil auf die Polizeizeugen und auf die schriftlichen Vermerke der Polizei kein Verlass sei. Selbst die Videos der Polizei seien durch die Beamt*innen suggestiv bearbeitet worden.

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