piwik no script img

Verbreitung von Corona in DeutschlandTests für alle Kontaktpersonen

Bislang haben die Krankenkassen einen Corona-Abstrich nur bei Symptomen bezahlt. Nun müssen sie Tests auch bei beschwerdefreien Menschen zahlen.

Machen Sie mal „Ahhhh“ Foto: Frank Sorge/imago

Um Corona-Ausbrüche besser nachverfolgen und damit eindämmen zu können, muss möglichst viel getestet werden – da sind sich die ExpertInnen einig. Und genug Testapazitäten gäbe es dafür auch: In den letzten Wochen wurden in Deutschland jeweils nur rund 400.000 Tests durchgeführt, möglich wären aber mehr als eine Million.

Ein Grund, warum bisher nicht mehr getestet wurde, sind die Kosten: Anfangs haben die Krankenkassen einen Coronatest nur bezahlt, wenn sowohl ein Kontakt zu einem Infizierten als auch Symptome vorlagen. Inzwischen sind Symptome allein ausreichend: Wer sich mit Atemwegsbeschwerden wie Husten oder Schnupfen beim Hausarzt meldet, wird meist ohne Probleme auf Kosten der Krankenkasse getestet.

Anders sah es bisher bei Menschen aus, die keine Beschwerden hatten, sondern nur vorsorglich getestet werden sollten – etwa weil sie engen Kontakt zu einem Infizierten hatten oder, beispielsweise als Pflegekräfte, viel Kontakt zur Corona-Risikogruppe haben. Weil die zu testende Person nicht selbst krank war, haben die Krankenkassen die Kosten hier nicht übernommen. Wurden solche Tests von den Gesundheitsbehörden trotzdem angeordnet, mussten sie die Kosten selbst tragen.

Das wird sich nun ändern: Das Bundesgesundheitsministerium hat am Dienstag eine neue Verordnung in Kraft gesetzt, wonach die gesetzlichen Krankenkassen rückwirkend ab Mitte Mai auch Coronatests für Menschen ohne Symptome bezahlen müssen, sofern diese von den Gesundheitsämtern veranlasst werden. Dieser Anspruch gilt für alle, die mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt leben oder die sie betreut, behandelt oder gepflegt haben.

Test auch nach App-Alarm

Zudem können alle Menschen getestet werden, die mindestens 15 Minuten engen Kontakt mit einem Infizierten hatten. Das gilt explizit auch für jene, bei denen ein solcher Kontakt anonym durch die Corona-App festgestellt wurde. Diese soll Alarm schlagen, wenn sich das eigene Smartphone länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe des Smartphones eines Menschen befunden hat, bei dem eine Infektion festgestellt wurde. Der Anreiz, die App zu nutzen, dürfte durch diesen Test-Anspruch steigen.

Zudem können die Kosten für Massentests erstattet werden, wenn etwa in Schulen, Kindertagesstätten, Asylbewerberunterkünften oder Gefängnissen ein Coronafall auftritt. In Pflegeheimen und bei Pflegediensten kann auch unabhängig von aufgetretenen Fällen getestet werden. Auch werden künftig alle PatientInnen, die stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden, standardmäßig auf Corona getestet.

Pro Test zahlen die gesetzlichen Krankenkassen den Laboren 50,50 Euro, und zwar unabhängig davon, ob und wie die Betroffenen versichert sind. Die Kosten werden den Kassen vom Bund aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erstattet. „Wir wollen das Virus im Keim ersticken“, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das dürfe nicht am Geld scheitern. „Es ist viel teurer, zu wenig zu testen, als zu viel zu testen.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Verstehe ich das richtig ?



    Alle Tests werden jetzt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt ?



    Würde heißen: Ausschließlich aus den zurückgelegten Beiträgen der Gesetzlich Versicherten ??!! ... O H N E BETEILIGUNG DER PRIVATVERSICHERTEN ??!!



    ... d.h. Selbständige und BEAMTE (!) können sich ganz selbverständlich z.B. auf Kosten der "gering verdienenden ( System relevanten) Kassiererin, Pflegerin" testen lassen ?!



    Die PKV's wurden ja - o Wunder - von der Finanzierung des Gesundheitsfonds "befreit"; (oder doch kein Wunder, da der Bundestag ja von PKV'lern dominiert wird = an der Quelle sitzt der Knabe !).



    Da fragt man sich, wann endlich ob solcher Kostenabwälzung auf die GKV eine entsprechende Verfassungsklage erhoben werden wird (man erinnere sich an die Klage eines Beamten, der erwirkte, daß seitdem - die deutlich niedrigeren Renten - zunehmend voll besteuert werden - wie Pensionen - (Missgunst ?!) ).

    • 0G
      05838 (Profil gelöscht)
      @Thüringer:

      bingo