Verbreitung von Corona in Deutschland: Tests für alle Kontaktpersonen

Bislang haben die Krankenkassen einen Corona-Abstrich nur bei Symptomen bezahlt. Nun müssen sie Tests auch bei beschwerdefreien Menschen zahlen.

Eine Person in Schutzanzug nimmt bei einer anderen einen Rachenabstrich.

Machen Sie mal „Ahhhh“ Foto: Frank Sorge/imago

Um Corona-Ausbrüche besser nachverfolgen und damit eindämmen zu können, muss möglichst viel getestet werden – da sind sich die ExpertInnen einig. Und genug Testapazitäten gäbe es dafür auch: In den letzten Wochen wurden in Deutschland jeweils nur rund 400.000 Tests durchgeführt, möglich wären aber mehr als eine Million.

Ein Grund, warum bisher nicht mehr getestet wurde, sind die Kosten: Anfangs haben die Krankenkassen einen Coronatest nur bezahlt, wenn sowohl ein Kontakt zu einem Infizierten als auch Symptome vorlagen. Inzwischen sind Symptome allein ausreichend: Wer sich mit Atemwegsbeschwerden wie Husten oder Schnupfen beim Hausarzt meldet, wird meist ohne Probleme auf Kosten der Krankenkasse getestet.

Anders sah es bisher bei Menschen aus, die keine Beschwerden hatten, sondern nur vorsorglich getestet werden sollten – etwa weil sie engen Kontakt zu einem Infizierten hatten oder, beispielsweise als Pflegekräfte, viel Kontakt zur Corona-Risikogruppe haben. Weil die zu testende Person nicht selbst krank war, haben die Krankenkassen die Kosten hier nicht übernommen. Wurden solche Tests von den Gesundheitsbehörden trotzdem angeordnet, mussten sie die Kosten selbst tragen.

Das wird sich nun ändern: Das Bundesgesundheitsministerium hat am Dienstag eine neue Verordnung in Kraft gesetzt, wonach die gesetzlichen Krankenkassen rückwirkend ab Mitte Mai auch Coronatests für Menschen ohne Symptome bezahlen müssen, sofern diese von den Gesundheitsämtern veranlasst werden. Dieser Anspruch gilt für alle, die mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt leben oder die sie betreut, behandelt oder gepflegt haben.

Test auch nach App-Alarm

Zudem können alle Menschen getestet werden, die mindestens 15 Minuten engen Kontakt mit einem Infizierten hatten. Das gilt explizit auch für jene, bei denen ein solcher Kontakt anonym durch die Corona-App festgestellt wurde. Diese soll Alarm schlagen, wenn sich das eigene Smartphone länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe des Smartphones eines Menschen befunden hat, bei dem eine Infektion festgestellt wurde. Der Anreiz, die App zu nutzen, dürfte durch diesen Test-Anspruch steigen.

Zudem können die Kosten für Massentests erstattet werden, wenn etwa in Schulen, Kindertagesstätten, Asylbewerberunterkünften oder Gefängnissen ein Coronafall auftritt. In Pflegeheimen und bei Pflegediensten kann auch unabhängig von aufgetretenen Fällen getestet werden. Auch werden künftig alle PatientInnen, die stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden, standardmäßig auf Corona getestet.

Pro Test zahlen die gesetzlichen Krankenkassen den Laboren 50,50 Euro, und zwar unabhängig davon, ob und wie die Betroffenen versichert sind. Die Kosten werden den Kassen vom Bund aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erstattet. „Wir wollen das Virus im Keim ersticken“, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das dürfe nicht am Geld scheitern. „Es ist viel teurer, zu wenig zu testen, als zu viel zu testen.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.