Verantwortung von Unternehmen: Menschenrechte? Och nööö!
Das Bundesfinanzministerium verwässert den Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Dagegen regt sich Protest aus der SPD.
Der Plan geht zurück auf den G7-Gipfel der westlichen Industrieländer im bayerischen Elmau 2015. Damals war sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den anderen Staats- und Regierungschefs einig, dass die „Privatwirtschaft ihrer Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte nachkommen“ solle.
„Wir werden Maßnahmen zur Förderung besserer Arbeitsbedingungen ergreifen“, hieß es in der Abschlusserklärung. Unter anderem geht es darum, dass Beschäftigte in den ausländischen Zulieferfirmen deutscher Konzerne ausreichende Löhne erhalten.
SPDler überrascht von „massiven Streichungen“
An diese Absicht erinnern nun fünf SPD-Bundestagsabgeordnete die Kanzlerin in einem Brief, darunter Eva Högl und Hubertus Heil. Sie befürchten, dass die Mitarbeiter von Finanzminister Wolfgang Schäuble den Aktionsplan zu sehr verwässern. „Völlig überrascht wurden wir von den grundsätzlichen Einwänden und massiven Streichungen durch das Bundesministerium der Finanzen“, heißt es in dem Schreiben.
Bärbel Kofler (SPD), die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, forderte das Schäuble-Ministerium am Donnerstag auf, die „Blockade“ zu beenden. „Wir brauchen diesen Aktionsplan, um die sozialen und ökologischen Bedingungen in den Produktionsländern zu verbessern“, sagte Kofler dem Evangelischen Pressedienst.
Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen wie Brot für die Welt, Misereor, Germanwatch und Amnesty International kritisierten das BMF bei einer öffentlichen Aktion ebenfalls. Auch zwei CDU-Abgeordnete, Frank Heinrich und Bernd Fabritius, äußerten sich kritisch. Am Freitag wollen die Staatssekretäre der beteiligten Ministerien erneut beraten. Weil die Ressortabstimmung noch laufe, gab das BMF keine Stellungnahme ab.
Schäubles Beamte verlangen unter anderem, dass die öffentliche Berichterstattung der Unternehmen über die Zustände in ihren Zulieferfabriken nicht als Sorgfaltspflicht definiert wird. Die Firmen könnten es sich dann selbst aussuchen, ob sie berichten oder nicht. Aus der „Pflicht“ zur Vorsorge will das BMF eine rechtlich schwächere „Verantwortung“ der Unternehmen machen. Die vom Außenministerium vorgeschlagene regelmäßige Überprüfung der Firmen soll ausfallen.
Menschenrechte als bürokratische Belastungen
Außerdem hat das BMF das Ziel entfernt, dass mindestens 50 Prozent der deutschen Firmen über 500 Beschäftigten den Plan bis 2020 umsetzen sollen. Den hiesigen Unternehmen sollten keine unnötigen bürokratischen Belastungen auferlegt werden, schreibt das BMF zur Begründung.
Auf die Änderungen hätten „die Wirtschaftsverbände“ hingewirkt, vermuten die Entwicklungsorganisationen. Schon der ursprüngliche Entwurf des Außenministeriums ging ihnen nicht weit genug. Mit einer Petition, die jeder unterschreiben kann, fordern sie gesetzliche Regeln, um die Firmen auf den Pfad der Tugend zu führen.
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