Verabredung zu Brandanschlägen wegen G20: Dem Parkbank-Trio drohen drei Jahre
Der Generalstaatsanwalt fordert drei bis dreieinhalb Jahre Haft für „Die Drei von der Parkbank“. Für ihn sind sie linksextremistische Terrorist*innen.
Es ist der 49. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Drei von der Parkbank“ und der Oberstaatsanwalt Ralf Schakau hat schon lange deutlich gemacht, wie er die Angeklagten sieht: Als „menschenverachtende Terroristen, denen jedes Mittel recht ist und die den moralischen Kompass verloren haben.“ Schakau fordert dreieinhalb Jahre Haft für Felix R. und drei Jahre für Ingmar S. und eine junge Frau.
R., S. und die Frau waren am zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in einem Park in Eppendorf festgenommen worden. Bei ihnen fanden die Ermittler*innen Brandsätze, Feuerzeuge und Wechselkleidung, dazu einen Zettel mit vier Adressen, die in Zusammenhang mit der Hamburger Immobilienbranche stehen. Besonders eine der Adressen, die die Ermittler*innen als Ziele für Brandanschläge werten, wog in der Anklage schwer: Das Wohnhaus der Stadtentwicklungs-Senatorin Dorothee Stapelfeld (SPD).
Keine schwere Brandstiftung
Ein Anschlag auf ein Wohnhaus gilt als „schwere Brandstiftung“, wohingegen andere Ziele wie Autos lediglich als Brandstiftung gelten. Für das Strafmaß ist der Unterschied entscheidend. Da es in diesem Fall aber nicht zur Aktion kam, wirft die Staatsanwaltschaft dem Trio lediglich die Verabredung zu Brandanschlägen vor, sowie Verstöße gegen das Waffengesetz.
Die Kammer hatte sich allerdings in den vergangenen Wochen vom Vorwurf der schweren Brandstiftung verabschiedet, weil sie keine Hinweise darauf sah, dass die mit Benzin gefüllten Flaschen wirklich das Wohnhaus treffen sollten. Der Oberstaatsanwalt hingegen hält daran fest. Für ihn ist klar, dass die drei zusammen mit einer unbekannten vierten Person ein Auto, zwei Geschäftsräume von Vonovia und der Immobilienfirma Grossmann + Berger sowie Stapelfelds Wohnhaus in Brand setzen wollten.
„Angriffe auf Leib und Leben von Personen sind in der linksextremistischen Szene nichts Ungewöhnliches“, behauptet er und führt den Angriff auf den Dienstwagen von Innensenator Andy Grote (SPD) im vergangenen Dezember an.
Seit 16 Monaten in U-Haft
Drei bis dreieinhalb Jahre Haft für die Verabredung zu einer Straftat, zu der es nie kam – das scheint viel. Weniger konnte der Oberstaatsanwalt allerdings kaum fordern, ohne die 16 Monate, die S. und R. mittlerweile in Untersuchungshaft sitzen, maßlos überzogen aussehen zu lassen. Ab Donnerstag folgen die Plädoyers der Verteidiger*innen, das Urteil soll am 5. November ergehen. Die Richterin Sandra Paust-Schlote hält an der U-Haft fest, weil sie noch immer davon ausgeht, dass Fluchtgefahr besteht.
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