piwik no script img

Urteil zur Haasenburg-Schließung Nur ein formaler Sieg

Kaija Kutter

Kommentar von

Kaija Kutter

Die Haasenburg GmbH gewann auf Grundlage eines Gesetzes, das ihretwegen geändert wurde. Brandenburgs Bildungsministerium sollte für Berufung kämpfen.

D as Urteil im Haasenburg-Prozess ist für frühere Insassen sicher ein Schock. Nachdem sie als Kinder und Jugendliche jahrelang litten, hatte ihnen 2013 eine Untersuchungskommission endlich geglaubt. Die Heime waren dicht. Und nun das. Die Haasenburg habe die Betriebserlaubnis zu Unrecht verloren, urteilte am Donnerstag das Verwaltungsgericht Cottbus. Auflagen hätten gereicht.

Aber es war gut, dass Jugendministerin Martina Münch (SPD) 2013 diesen radikalen Schritt machte. Das Jugendhilferecht, der Paragraf 45, war an dieser Stelle damals zu trägerfreundlich formuliert. Auch wegen der Haasenburg wurde das geändert. Der Sieg des Betreibers ist also ein formal juristischer. Jetzt muss Münchs Nachfolger Steffen Freiberg (SPD) ebenso mutig sein und vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Berufung kämpfen. Denn viel spricht dafür, dass auch nach dem alten Gesetz die Schließung rechtens war.

Tückisch war, dass das Verfahren so spät kam. Seltsam auch, wenn das Gericht neue Punkte einführt und dem Ministerium nicht mehr Chance für eine Schriftstellungnahme gibt.

Doch auch das Ministerium machte Fehler. Es hätte viel früher eine Untersuchungskommission einsetzen sollen, statt im Frühjahr 2013 noch mal eine frische Betriebserlaubnis zu erteilen.

Viele Kinderseelen geschont

Geändert hat sich damals, dass Betroffene reden. „Alle sagen, Scheiße ich will hier raus“, sagte der erste Jugendliche, den die taz interviewte. Die Stimme der Betroffenen ist nicht mehr stumm zu kriegen.

Eine wichtige Kritik der Untersuchungskommission lautete, dass die Kinder nur als Objekte von Erziehung und nicht als Subjekte wahrgenommen wurden. Das widerspricht dem Jugendhilfegesetz. Und körperliche Gewalt in der Erziehung ist verboten. Das gilt auch für Heime.

Nicht gerade kompetent wirkt ein Verwaltungsgericht, das von „schwieriger Klientel“ spricht und vorgibt, von Pädagogik keine Ahnung zu haben. Der Sieg des Betreibers ist nicht so erheblich, wie er in den Schlagzeilen wirkt.

Nun muss man schauen, ob und wie ein Verfahren vor dem OVG ablaufen wird. Sollte der Betreiber abermals siegen, wäre der ein- oder zweistellige Millionenbetrag an Entschädigung, zu zahlen vom Land Brandenburg, die in der Zwischenzeit geschonten Kinderseelen wert. In Hamburg, das früher die Haasenburg belegte, gibt es seither eine alternative Koordinierungsstelle, die für Kinder individuelle Lösungen findet.

Dass der Betreiber neue Heime eröffnet, scheint nicht so wahrscheinlich. Jugendämter müssten sie ja belegen. Und mit „Haasenburg-Methoden“ sind heute selbst die Befürworter geschlossener Unterbringung nicht einverstanden.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Kaija Kutter

Kaija Kutter Redakteurin taz-Hamburg

Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.
Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Bolzkopf

    Als es darum ging "linksunten" zu verbieten ging alles ganz schnell.

    Wenn es darum geht einen Kinderfolterkeller zu schließen dauert's ewig.

    Wie kommt das?



    Weiß das jemand ?

  • Ajuga

    "Das Jugendhilferecht, der Paragraf 45, war an dieser Stelle damals zu trägerfreundlich formuliert."

    Interessant wäre, wer dafür "verantwortlich" war: An der Führungsspitze der Haasenburg-Heime sitzen ein CDU- und ein SPD-Funktionär.

    • Rudolf Fissner

      @Ajuga:

      Der Wikipedia Artikel zu Den Heimen kennt nur SPD Verantwortliche. Woher haben Sie die CDU hervorgezaubert?

      de.wikipedia.org/wiki/Haasenburg

      • Stefan Wunder

        @Rudolf Fissner:

        Der Leiter der Besuchskommission, die 2012 keinerlei Kritikpunkte feststellen konnte, war Dietz's früherer Chef, mit dem er weiterhin geschäftlich verbunden war, Wolfram Kinze, Stadtverordneter der CDU im Rat der Stadt Lübben.