Urteil zu rituellen Schlachtungen: Schmerzhaft sterben ist nicht bio

Wenn Tiere nach religiösen Riten ohne Betäubung geschlachtet werden, dann ist das Fleisch nicht bio. Das urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof.

ein Schlachter in einem Halal-Fleischbetrieb

Chainsaw massacre: Das Fleisch aus einer polnischen Schlachterei soll koscher und halal sein Foto: reuters

Luxemburg dpa | Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass in den betreffenden EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht.

In der entsprechenden EU-Bio-Verordnung ist vorgeschrieben, dass die Tiere bei der Schlachtung so wenig wie möglich leiden sollen. Produzenten von koscheren oder Halal-Produkten wollen teilweise ebenfalls mit dem Gütezeichen werben, verzichten aber manchmal auf eine Betäubung der Tiere vor dem Schlachten.

„Es gibt erfreulicherweise eine sehr große Anzahl von muslimischen Glaubensgemeinschaften, für die eine Schlachtung mit Betäubung und halal kein Widerspruch sind“, sagt der Deutsche Tierschutzbund vor der Urteilsverkündung. Stattdessen werde Wert auf andere Vorschriften gelegt, etwa die Ausrichtung der Tiere nach Osten oder das Schlachten durch einen muslimischen Schlachter. Im Koran stehe zudem, dass die Tiere schonend behandelt werden müssen. Ein Betäubungsverbot gebe es nicht.

Der deutsche Bio-Spitzenverband begrüßte zuvor, dass das EuGH-Urteil nun europaweit Klarheit schaffen dürfte. „Bio-Bauern engagieren sich für stressarme Methoden wie etwa die Weideschlachtung“, sagte eine Sprecherin des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft zudem.

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