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Urteil zu WohnungsbordellenRotlicht ausgeknipst

Bordelle bringen „milieubedingte Unruhe“. Das Bundesverwaltungsgericht schränkt das Recht von Hausbesitzern ein, ihre Räume zu vermieten.

Bald „closed“, falls das Mileu nicht stimmt. Bild: dpa

LEIPZIG/FRANKFURT dpa | Hausbesitzer dürfen ihre Räume nicht uneingeschränkt an Rotlicht-Betriebe vermieten, auch wenn Prostitution in Deutschland erlaubt ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Die Städte und Gemeinden sind nach diesem Urteil berechtigt, auf der Grundlage sogenannter Sperrgebietsverordnungen etwa Prostitution in erotischen Massagestudios zu untersagen.

Damit setzte sich die Stadt Frankfurt am Main in dritter und letzter Instanz durch. Sie war gegen einen Hausbesitzer vorgegangen, der Räume in seinem Hinterhaus an ein „Chantal-Massagestudio“ vermietet hatte. Auf 44 Quadratmetern boten Prostituierte dort ihre Dienste an. Die Sperrgebietsverordnung für Frankfurt verbot diese Form des Wohnungsbordells an diesem Ort (Az.: BVerwG 6 C 28.13).

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in der Vorinstanz hatte die Untersagungsverfügung der Stadt kassiert. Die Begründung: Nach der Legalisierung des „ältesten Gewerbes der Welt“ durch das Prostitutionsgesetz 2002 sei es unzulässig, Prostitution zu verbieten, ohne zu prüfen, ob es überhaupt konkrete schädliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft gebe.

Das sahen die Leipziger Bundesrichter nun anders. Nicht alles, was an Gewerbe legal ist, dürfe auch überall ausgeübt werden. Prostitution bringe immer eine „milieubedingte Unruhe mit“ sich.

Jugendschutz und öffentlicher Anstand

Im Fall des Frankfurter Hausbesitzers kam die Lage der Immobilie dazu. Im Umkreis von 200 Metern liegen eine Realschule und zwei Kindertagesstätten, dazu grenzt ein Wohngebiet unmittelbar an. Die Stadt müsse durch Steuerung der Prostitution dafür sorgen können, dass der Jugendschutz sowie die Wahrung des öffentlichen Anstandes gesichert bleiben, entschieden die Bundesrichter.

Frankfurts Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) sprach von einer wichtigen Grundsatzentscheidung. „Das Bundesverwaltungsgericht hat der Stadt wichtige Instrumentarien zurückgegeben im Kampf gegen Wohnungsprostitution in der Nähe von Schulen und Wohngebieten“, sagte Frank. Der Direktor des Hessischen Städtetags, Stephan Gieseler, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt haben wir ein Stück Rechtssicherheit. Wir nehmen das Urteil sehr positiv auf.“

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9 Kommentare

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  • Prostitution bringe immer eine „milieubedingte Unruhe mit“ sich.

     

    Mir scheint, die Leipziger Richter besuchen die falschen Puffs. Dabei müssten deren Gehälter ihnen doch den Zugang zu jeden Örtlichkeiten ermöglichen, die (erfolgreich) darauf achten, eben diese Unruhe nicht zu produzieren... Oder gibt es die in Leipzig etwa nicht?

  • "Titten" und Alk und schon hört Mann auf zu denken. Ein Bordell ist nichts anderes als eine Kneipe mit angeschlossener Möglichkeit mit besoffenem Kopf eine Prostituierte zu "v.." Mit freier Sexualität hat Kneipengewerbe (Suff) und Prostitution (Ausbeutung, Frauenverachtung) wenig zu tun.

    • @Arcy Shtoink:

      ok - aber im Hohen Norden fragt man dann dich dann doch schonn -

       

      Ey - Alder - hasse keinen Frisöeuer?

      wenn Sie verstehen - was ich meine.

  • Oh -

    "da blieb Martha aber der Mödel

    im Halse stecken"(W.Neuss)

    Als zur historischen Schande in der

    Martin&Hannah-Unistadt für des

     

    Wirtshaus an der Lahn ein

     

    EigentumswohnungsbetongewürfeHauf

    den Betuchten der Stadt eine

    begierte Investitionsquelle wurde;

     

    Aber nicht nur diesen -

    Oh nein - Weit gefehlt -

     

    Und prompt Schwarzkittel wie andere Mieter auf den Fluren nach Ilona/Luna/Chantal angegangen wurden - oder über die Sprechanlage:

    "Issisch Schschu endlisch was frei!" tönte;)

     

    Und -

    da staunt der exRefi -

    Der schwarze hessische VGH - kassiert:

    Aber nich mit -

    Früher Balin heute Leipsch -

    Wa - newahr*

    • @Lowandorder:

      hä ??? - 2.0 aber Hallo

       

      Ps:da kriegt es nochmals einen ganz anderen Dreh - daß der frühere

      Präsi Zeidler* Neuankömmlinge gern mit:"Na - sind se auch aufm Friedhof gelandet!" - öh begrüßte!)

       

      Pps:

      *eh ihn der bigotte SchmidtSchnauze

      (s.grad Spiegel) gegen seinen nunja Parteigenossen Bruder Martin Hirsch

      zum Präsi Karlsruhe lancierte;

      kam der Frauenversteher

      doch schon mal gern in seinem

      Flitzer im Tennislock zur Senatsberatung - ts ts ts;

      kurz - Spießer machens&unter sich*~*

    • @Lowandorder:

      Gottes Mühlen¿ - Oh ja -

       

      Der eine landete in einer

      BergSpalte -

      der andere wanzte sich nekrophil

      an Dieter Bonhoeffer ran auf

      Friedhof BalinDahlem - wa!

       

      Also Smokey - sei auf eine

      letzte Lulle gewarnt - ahlen Komisskopp.

      • @Lowandorder:

        Schade Smokey - Balin

         

        Is nich so dein Ding, wa? - schon schade.

        Auffe andere Seite vonne Kark -

        Is noch was Platz -

        Bei Rudi -

        Wie? - Der raucht nich -

        Auch wieder wahr;~)

  • Welche Schädigungen können Realschüler eigentlich davon tragen, wenn im Umkreis von 200 m ihrer Schule ein Bordell betrieben wird?

    • @Age Krüger:

      Die Frage ist falsch gestellt. Welche Schädigungen könnten Realschüler davon ertragen, wenn über ihre Wohnung eine Kneipe oder ein XYZ aufgemacht wird? Keine. Es gibt schlicht Wohngebiete, in denen Gewerbe jeglicher Art nicht zulässig ist. Bordelle werden da schlicht gleich behandelt.